Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Erweiterung der mit dem Gymnastum in Ulm verbundenen Real-Anstalt, 
welche künftig 9 bis 16 oder 17jhrige Schüler in fünf Classen aufnehmen wird, er- 
sordert die Errichtung von drei weiteren Classen und daher die Besehung von drei 
neuen Real-Lehrers-Stellen, zu welchen noch eine vierte, durch den Tod des Prczep- 
tors Kuttler erledigte bommt. 
Der eine der neu anzustellenden Lehrer hat 9 bis 12jährigen Schülern in den 
zwei unteren Classen den Unterricht im Rechnen, in der Formenlehre, Naturgeschichte 
und Naturlehre, überdieß den Schülern ekner Classe auch im Schreiben, zusammen in 
wöchentlichen 22 Stunden zu ertheilen. Sein Gehalt ist 500 fl. 
In der gleichen Zahl von wöchentlichen Stunden hat der zweite Lehrer, dessen 
Gehalt zu 600 fl. bestimmt ist, Schüler von 11 bis 14 Jahren in den zwei oberen 
Classen in der Arithmetik, Geometrie, Naturgeschichte und Naturlehre zu unterrichten. 
Dem dritten Lehrer wird der Unterricht in der deutschen Sprache, Geographie, 
Geschichte für 11 bis 16jährige Schüler in drei verschiedenen Elassen in wöchentlichen 
23 bis 25 Stunden gegen einen Gehalt von 650 fl. überrragen. Hat er Lust und 
Fähigkeit, auch in der französischen Sprache Unterricht zu ertheilen, so werden die Lehr- 
stunden in diesem Fach besonders belohnt. 
Der vierte Lehrer, welchem ein Gehalt von 1000 fl. ausgesetzt ist, hätte etwa 20, 
noͤthigenfalls 24 woͤchentliche Lehrstunden fuͤr 14 bis 18jaͤhrige Schuͤler, theils des 
obern Gymnasiums, theils der obersten Real-Classe, in der hoͤheren Rechenkunst und 
Algebra, in der theoretischen und praktischen Geometrie, in der Naturlehre und Tech- 
nologie zu uͤbernehmen. 
Die Bewerber um jede dieser vier Lehrstellen haben sich innerhalb vier Wochen 
mit der bestimmten Angabe, welche Stelle sie namentlich zu erhalten wuͤnschen, bei 
dem K. Studienrathe zu melden. 
2) In Ravensburg ist die Stelle eines Helfers an der evangelischen Gemeinde, 
verbunden mit einem Lehramte an der lateinischen und Real-Schule, erlediget. Der 
Helfer hat an allen hohen Festtagen und jeden zweiten Sonntag die Nachmittags-= 
Predigt, an denjenigen Sonntagen, wo er nicht predigt, die Kinderlehre zu haltenz in der Wo-
	        
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