Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Stallmeister v. Herrmann giebt Unterricht im Reiten. 
Tanzmeister Frangois lehrt Tanzen. 
Musik--Direktor Silcher leitet die Gesang- und Instrumental-Musik-Uebungen 
und giebt Privat-Unterricht in der Mustk. 
geichenlehrer Dörr und Helwig leiten die Uebungen im Zeichnungs-Iustitute 
Donnerstags von 8—11 Uhr und Sonntags von 104—12 Uhr. 
Fechtmeister Kastropp giebt Privat-Unterricht im Fechten. 
Institute. 
Das Lesezimmer der Bibliothek ist (Sonn-Feier= und Ferien-Tage 
qusgenommen) alle Tage von 1—ä Uhr Nachmittags offen. Die Studierenden er- 
halten, gegen Caution von einem Professor oder Fakultäro-Lehrer, vier Werke auf 
einmal nach Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen 
müssen und, wenn kein Anderer solche verlangt, sie wieder entlehnen können. 
Der botanische Garten ist im Winter-Halbjahre täglich (mit Ausnahme der 
Sonn= und Feiertage) von. Morgens 8 Uhr bis Abendo 5 Uhr gebffnet; 
das Naturalien-Cabinet im Winter-Halbjahre jeden Donnerstag (ausge- 
nommen, wenn auf den Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 
2—5 Uhr; " 
derFechtbodentäglich(SonntagundDonnerstagausgenommcn)vonDis-L 
Uhr. 
Das Ende der Ferien ist auf den 25. Oktober festgesetzt, und die Studierenden 
werden erinnert, um so pünktlicher an diesem Tage aus den Ferien hieher zurück- 
zukehren, da am 24. Oktober die Eröffnung sämtlicher Borlesungen an der schwarzen 
Tafel bekannt gemacht werden wird, und alle Haupt-Vorlesungen unfehlbar am 
25. Obtober anfangen werden. 
Tübingen den 2. September 1850. 
  
Autenrieth.
	        
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