Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Hiebei wird noch bemerkt, daß diejenigen Rechts-Candidaten, welche zwar in dem 
Termine sich melden, sodann aber ohne Entschuldigung ausbleiben, auch zu der nächst- 
folgenden Präfung nicht zugelassen werden. 
Schließlich wird die wegen Verhinderung der Anwendung verbotener Hülfsmittel 
bei der schriftlichen Prüfung ergangene Ministerial-Verfügung vom 17. April 1828 
(Reg. Bl. S. 195) ihrem ganzen Inhalte nach wiederholt eingeschärft. 
Stuttgart den 16. Oktober 1850. 
Maucler. 
:8) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung eines Einführungs-Patentes. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 15. d. M. 
dem Instrumentenmacher Heinrich Klöpfer zu Paris, gebürtig von Winnenden, 
Oberamts Waiblingen, auf die von ihm erfundenen Verbesserungen in der Consiruction 
des Fortepiano ein Einführungs-Patent auf die Dauer von sechs Jahren gnddigst 
ertheilt haben; so wird dieß unter Hinweisung auf den siebenten Abschnitt der allge- 
meinen Gewerbe-Ordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Sruttgart den 15. Oktober 1850. 
Für den Minisier: 
Mohl. 
2. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. 
Der Doktor der Medicin und Chirurgie Carl Schäffer von Stuttgart, und der 
Candidat der Medicin Carl Lingg von Ravensburg, sind nach erstandenen Prüfungen 
zur Ausübung der Medicin, Chirurgie und Geburtshöülfe ermächtigt worden. 
Stuttgart den 11. Oktober 1330. 
Walther.
	        
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