Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro. 52. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
—.— 
  
# 
Montas, den 22. Nobember 1830. 
— 
  
—.— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Aufstellung von Verwaltungs-Räthen bei den 
böheren Straf-: Anstalten betreffend. — Bebanntmachung, betreffend die Wiederbesetzung des K. fürstlich 
Thurn und Taxis'schen Amts-Gerichts-Notariats zu Neresheim. — Versfügung, betreffend die Eirnliese- 
rungs-Scheine für die in die höheren Straf-Anstalten verurtheilten Gefangenen. — Das Nang-Verhlleuiß 
der Real-Lehrer betreffend. — Betrefend die Ertheilung eines Patents auf eine hydraulische Pumre. — 
Bekanntmachung des Ergebnisses der katholischeun Kirchen-Dienstprüfung. — Verfügung, betreffend die 
Accise-Patente für ausländische Händler und die Beauflichtigung des Hausirhandels. 
Dienü-Erledlgungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihung- 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekret vom 15. d. M. an 
den Ordens-Vice-Kanzler, dem Großherzoglich Badenschen Geheimenrath v. Jolly 
bas Commenthur-Kreuz des Kron-Ordens zu verleihen geruht.
	        
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