Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Zugleich wird ihnen die genaue Beachtung der Vorschriften, nach welchen der 
Hausirhandel nur innerhalb der Zeit, für welche das Hausir-Patent ausgestellt oder 
erneuert ist, und nur in dem Bezirk und mit den Waaren-Sattungen, welche das 
Hausir-Potent bezeichnet, ausgeübt werden, und wornach der Hausirhändler auf der 
Gewerbe-Wanderung keine Begleiter mit sich führen darf, welche ihm nicht als solche 
vom der höheren Behörde verstattet und in das Patent namentlich eingetragen sind, 
wiederholt eingeschürft. 
Stuttgart den 26. September 1830. 
Für den Minister des Innern: 
Mohl. Varnbuͤler. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Dettingen, Dekanats 
Urach, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. Der Pfarrer hat im Mutterort Dettingen, der 2704 Einwohner 
zähle alle Vormittags-Predigten an Sonn-, Fest= und Feiertagen und alle 14 Tage 
die Catechisationen und die Wochen-Gottesdienste zu halten, auch im Filial Kappis- 
häusern mit 202 Pfarr-Genossen alle Casualien zu versehen. Das Einkommen der 
Pfarrei ist auf 607 fl. nach Sportel-Preisen berechnet. 
2) Durch den am 9. d. M. erfolgten Tod des Gerichts-Notars v. Olnhausen zu 
Besigheim ist dessen Stelle in Erledigung gekommen, bei deren Wiederbesesung vor- 
zugsweise auf Gerichts-Notare zweiter und dritter Classe, die mit Ergänzungs-Gehal- 
ten versehen sind, der Bedacht wird genommen werden. Die Bewerber haben sich 
innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. 
3) Die Bewerber um das durch den Tod des Cameral-Verwalters, Finanzrathes 
Spönlin erledigte Cameralamt Waiblingen zweiter Elasse haben sich innerhalb vier 
Wochen bei der Finanz-Kammer in Ludwigsburg vorschriftmäßig zu melden. 
  
Am 19. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat September d. J. ausgegeben worden.
	        
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