524
b) Ausnahme eines Referendärs.
Der Rechts-Candidat August Zürner von Flein, Oberamts Heilbronn, ist nach
erstandener Prüfung (vergl. Reg. Bl. v. 1829, S. 234) seinem Ansuchen gemäß jetzt
zum Justiz-Reserendär zweiter Elasse bestellt und für die erste Hälfte seines Dienst-
Probe-Jahrs dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zugetheilt worden.
Stuttgart den 25. Rovember 1850. Maucler.
W) Bekanntmachung, die bevorstehende Semesier-Präfung der Justiz-Referendäre bekreffend.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1823 (Reg.Bl. S. 418)
werden hiedurch diejenigen Justiz-Referendäare zweiter Classe, welche zu Erstehung der
zweiten Dienstprüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derseloen beabsichtigen, auf-
gefordert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe
ihres Aufenthalts-Orts bis zum 15. Januar 1831 bei dem K. Justiz-Ministerium um
so gewisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nach-
tbeil des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die Säu=
migen unfehlbar eintreten würde.
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann die zu Ausar=
beitung der Probe-Relationen im Criminal= und Civil-Fache erforderlichen Akten ohne
Verzug zugestellt werden.
Stuttgart den 1. December 1350. Maucler.
8) Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
a) Verfügung, betreffend die Aufnahme des sogenannten laufenden Geschirrs bei Mühlen und andern
Werken in die allgemeine Brand, Versicherungs-Anstalt für Gebände.
Da die Bemerbung gemacht worden ist, daß hie und da das sogenannte laufende
Geschirr bei Mühlen und anderen Werken als bewegliches Eigenthum gegen Feuers-
Gefahr in Versicherung gegeben wird, diese Behandlung aber mit den Bestimmungen