Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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außerdem fünf Predigten und alle Casual-Gottesdienste zu halten hat. Die Bewerber 
haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig 
zu melden. 
) Die katholische Pfarrei Weilen unter den Rinnen, Oberamts und Deka- 
nats Spaichingen, wird beseht werden. Sie begreift das Pfarrdorf mit 315 Pfarr- 
Genossen, und hat 700 fl. Einkommen von Güter-Ertrag, Zehent-Geldern, Capital- 
Zinsen, Besoldungen und Gebühren. Die Bewerber haben sich bei dem katholischen 
Kirchenrath zu melden. 
4)) Die zu besetzende katholische Pfarrei Böhringen, Oberamts und Dekanato 
Rottweil, begreist im Pfarrdorf 545 Pfarr-Genossen, und gewährt 320 fl. Einkommen 
an Güter-Ertrag, Zehenten, Grundgefällen, Besoldungen und Gebühren. Die Be- 
werber haben sich bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
5) Die Bewerber um das in Erledigung kommende Amts-Notariat zweiter Elasse 
Böhlerthann, Oberamts Ellwangen, womit ein Gehalt von 800 fl. verbunden ist, 
haben sich innerhalb vier Wo,hen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen vorschrift- 
mäßig zu melden. 
6) Durch die Pensionirung des Gerichts-Notars Mehl zu Langenburg ist dessen 
Stelle in Erledigung gekommen, bei deren Wieder-Besehung vorzugsweise auf Ge- 
richts-Notare zweiter und dritter Elasse, die mit Ergänzungs-Gehalten versehen sind, 
der Bedacht genommen werden wird. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Gerichtshofe zu Ellwangen zu melden. 
7) Durch die Versetung des Gerichts-Rotars Grüzmann von Riedlingen nach 
Ehingen ist das Gerichts-Rotariat zweiter Classe zu Riedlingen in Erledigung ge- 
kommen. Die Bewerber um dasselbe haben sich innerhalb drei Wochen vorschristmäßig 
bei dem K. Gerichtshofe in Ulm zu melden. 
8) Durch die Versehung des Gerichts-Actuars v. Schott von Ellwangen nach 
Rottenburg ist das Gerichts-Actuariat zu Ellwangen in Erledigung gekommen. 
Die Bewerber um dasselbe haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Gerichtohofe 
in Ellwangen vorschriftsmäßig zu melden.
	        
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