Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro. 8. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
—m — —m m 
  
  
  
– 
Samstag, den 6. Februar 1850. 
——— 
Inhalt. 
Königl. Derrete. Bewilligung zu Annahme eines sremden Orbens. — Dienst-Nachrichten. 
Versügungen der Departements. Nechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens- 
Versicherungs-Casse für das Jahr 18 /8. — Verfügung, eine theilweise Milderung der Vorsschts-Maß= 
regeln gegen die Einschleppung der NRinderpest betreffend. — Privilogium gegen den Nachdruck des Lehrbuchs 
der Geburtshülse von RNägele. — Priesterweihe. — Bekanntmachung der Rechnungs-Ergebnisse von der 
Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen der Eivil-Staatsdiener von 43 5/4. 
Dienst-Erledigung. 
— 
  
  
  
—..— 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 27. v. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Kammerherrn und Erbmarschall, Freiherrn v. 
Thumb-RNeuburg die nachgesuchte Erlaubniß, den von des Königs von Preußen 
Macjestät ihm verliehenen St. Johanniter= Orden annehmen und tragen zu dürfen, au 
ertheilen geruht. 
S
	        
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