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Ueber Apologetik wird Privatdocent Mack dreimal wöchemlich Vorträge halten.
Den zweiten Theil der Kirchengeschichte erläutert in sieben wöchemlichen Stun-
den Prof. D. Möhler.
Symbolik wird ebenderselbe wöchentlich dreimal vortragen.
Das Commonitorium des Vincentius von Lerins erklärt Privatdocent
Mack wöchemtlich einmal.
Den zweiten Theil der Dogmatik trägt Prof. D. v. Drey in sechs wöchentli-
chen Stunden vor.
Der christlichen Sittenlehre zweiten Theil erläutert Privatdocent Mack woͤ-
chentlich fuͤnfmal.
Ueber Homiletik und Pastorallehre wird Prof- D. Herbst woͤchentlich vier-
mal lesen.
Die Theorie der Liturgik entwickelt Prof. D. v. Drey in einer woͤchentlichen
Stunde.
G. Rechtswissenschafe.
Encyklopädie und Methodologie des gesamten Rechts lehrt Prof. D. Lang
viermal wöchentlich um 3 Uhr nach Falck, öte Aufl. Kiel 1830.
Naturrecht erbietet sich Prof. D. Reyscher viermal vorzutragen, nach seinem
Grundrisse und nach Gros, öte Aufl. 1829.
Institutionen des rôömischen Rechts lehrt Prof. D. Wächter fünfmal wöchent-
lich um 11 Uhr, nach Mackeldeny (Lehrbuch des heutigen röm. Rechts, gie Aufl.);
dieselben, dargestellt an der Hand der Rechtsgeschichte und Rechts-Alterthümer,
Prof. D. Mayer, achtmal wöchentlich nach seinem Grundrisse.
Pandekten, erste Hälfte, Prof. D. v. Schrader, um' 9 und 11 Uhr (Donner-
stags um 11 Uhr), nach Möhlenbruch;
dieselben mit Einschluß des Familien= und Erb-Rechts, Prof. D. Lang, drei-
mal täglich, um 9, 10 und 4 Uhr (Donnerstags um 9 und 10 Uhr), nach Wening-
Ingenheim, öte Aufl. 1827.
Die Lehre vom rômischen Erb-Rechte lehrt Prof. D. Maper, vier Stunden
wöochentlich.
Engcyfplopädisch-exegetische Vorlesungen über römisches Recht, enthal-
tend Hermeneutik, historisch-literarische Einleitungen und Interpretationen über Cafus