Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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das  gemeine  deutsche  und  württembergische  Kirchenrecht  der  Katholiken
  und  Protestanten  Prof.  D.  Scheurlen,  fünfmal  um  4  Uhr,  nach  seinem  Grundrisse,
  2te  Aufl.  1351.

Ein  Disputatorium  über  kanonisches  Recht  hält  Prof.  D.  Lang,  einmal  wöchentlich
  in  zwei  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

Die  Theorie  des  gemeinen  deutschen  und  württembergischen  Eidil
Processes,  mit  Berücksichtigung  der  neuesten  Fortschritte  der  Civil-Proceß-Gesekgebung
  in  Deutschland,  Prof.  D.  Scheurlen,  sechsmal  um  10  Uhr,  unter  Zuziehung
des  Lehrbuchs  von  Martin,  10te  Ausgabe,  und  des  vierten  Organisations-Edikts  von  1818.

Den  zweiten  Theil  der  Theorie  des  gemeinen  deutschen  und  württembergischen
  Eivil-Processes,  enthaltend  die  summarischen  Processe,  die
Rechtomittel,  die  Hülfsvollstreckung,  die  Zwischenhandlungen  und  den
Concurs-Proceß  Prof.  D.  Michgelis,  dreimal  um  11  Uhr,  nach  Martin,  lote
Ausgabe.

Den  gemeinen  und  württembergischen  Strafproceß,  nach  Martin,  vorzutragen,
  erbietet  sich  D.  Huck.

Zu  Vorlesungen  über  die  Geschäfte  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  erbietet
  sich  Pupillenrath  Jeitter,  fünf=  bis  sechsmal,  um  8  Uhr.

H.  Heilkunde.
Heef  D.  C.  F.  Baur  wird  die  Anatomie  des  Menschen  in  der  Stunde  von
7  Uhr  Morgens  vortragen.

HPuof.  D.  Rapp  liest  Physiologie  in  der  Stunde  von  9—10  uhr.

Prof.  D.  F.  G.  v.  Gmelin  wird  die  Arzneimittellehre  von  7—8  Uhr;

Prof.  D.  H.  Autenrieth  die  allgemeine  Therapie  von  4  —5  Uhr;  und

ebenderselbe  das  Formulare,  wöchentlich  in  zwei  noch  näher  zu  bestimmenden
  Stunden  vortragen.

Kanzler  D.  v.  Autenrieth  trägt  den  zweiten  Theil  der  Nosologie  von  9—10
Uhr  vor.

Vrivatdocent  D.  Weber  wird  die  Examinatorien  über  practische  Heilkunde
fortsetzen.

D.  F.  G.  Majer  erbietet  sich  zu  repetitorisch-eraminatorischen  Vortrégen
  in  wöchentlichen  drei  Stunden  über  die  specielle  Krankheitslehre.