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g. 36.
Die in die hohe Polizei= und allgemeine Staats-Verwaltung einschlagenben Gegen-
ftände hat Unser Königlicher Oberamtmann ausschließend und unmittelbar im ganzen
Umfange seines Bezirbs zu besorgen, namentlich:
a)dDbie Wahrung der Hoheits-Rechte des Staats. die Erhaltung der Landes-
Gränze und der mit den Nachbar-Staaten bestehenden Verhältnisse;
b) die Erhaltung des Staats-Organismus, in so ferne der Gegenstand den gari-
zen Oberamts-Bezirk betrifft, namentlich die Erhaltung der Oberamts-Verfas.
sung, die Leitung der Wahlgeschäfte, in so fern sie den ganzen Oberamts-Be-
zirk betreffen; ·" .
c)alledssentlichenAnstalten,weich-keinObermütOBezickegemeinschaftlichsindz
d) die Gegenstaͤnde der Feuer-Assecuranz;
e) die Aufsicht uͤber die Umlage der ordentlichen und außerordentlichen Steuern,
und des Oberamts-Schadens; Aufsicht und Leitung des Einzugs der Steuern,
Verhängung von Erecutionen, und die Behandlung der Steuer-Nachlaß-Ge-
süche;
1.) die Aufsicht über die Amts-Körperschaften und über die Verwaltung ihres
Vermögens, den Vorsit in der Amts-Versammlung, die Prüfung und Vor-
legung der Amts-Corporations-Etatsz die Prüfung und Erledigung der Amts-
pfleg-Rechnungen; « "
g)dichrthei-lungundAusgleichungderKriegsleistungenundandrrerössentlis
cher Lasten, in so ferne sie den ganzen Oberamts-Bezirk betreffen; die Lei-
tung der Amts-Vergleichung;
h) die Rekrutirung, Landes-Bewaffnung und die Vorbereitungs-Geschäfte dersel-
ben, das Berfahren gegen die Ungehorsamen; die Erledigung und Vorlegung
der Heiraths-Gesuche der Militärpflichtigen;
1) die Sammlung, Redaction und Vorlegung statistischer Rotizen, Bevölkerungs-
Listen, Cultur-Tabellen und ähnlicher periodischer Berichte;
k) die Untersuchung, Bestrafung und beziehungsweise Vorlegung der Uebertre-
tungen der Finanz-Gesetze;