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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
-a) Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre betreffend.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1823 (Reg. Bl. S. 418)
werden diejenigen Referendäre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der zweiten Dienst-
Prüfung befahigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsschtigen, hiermit aufgefor-
dert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres
Aufenthalts-Orts, bis zum 15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so ge-
wisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termines der Nachtheil
des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die Sdumigen
unfehlbar eintreten würde.
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der Prü-
fungs-Commission des K. Ober-Tribunals die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen
erforderlichen Abten ohne Verzug zugestellt werden.
Stuttgart den 1. Juni 1851. Maurcler.
b) Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Notariats-Candidaten betreffend.
In dem Monate Juli 1851 wird auf der Kanzlei des K. Justiz-Ministerium
eine Prüfung der Bewerber um Notariats-Stellen stattfinden. Diejenigen, die eine
solche zu erstehen wünschen, mögen sie dieses Vorhaben schon früher zu erkennen ge-
geben haben oder nicht, werden daher aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche bis zum
20. Juni 1851 bei der Kanzlei-Direktion des K. Justiz-Ministerium einzureichen. In
denselden hat jeder Bittsteller seine Familien-Verhälimisse, so wie seinen bisherigen Bil-
dungslauf anzugeben, auch seinen Taufschein, so wie eine Urkunde über den Besiß des
Bürgerrechts, anzuschließen. Der Tag, an welchem die Prüfung vorgenommen wer-
den wird, soll weiterhin zur öffentlichen Kenntniß kommen.
Stuttgart den 3. Juni 1831. Maucler.
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