Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
-a) Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1823 (Reg. Bl. S. 418) 
werden diejenigen Referendäre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der zweiten Dienst- 
Prüfung befahigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsschtigen, hiermit aufgefor- 
dert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres 
Aufenthalts-Orts, bis zum 15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so ge- 
wisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termines der Nachtheil 
des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die Sdumigen 
unfehlbar eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der Prü- 
fungs-Commission des K. Ober-Tribunals die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen 
erforderlichen Abten ohne Verzug zugestellt werden. 
Stuttgart den 1. Juni 1851. Maurcler. 
b) Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Notariats-Candidaten betreffend. 
In dem Monate Juli 1851 wird auf der Kanzlei des K. Justiz-Ministerium 
eine Prüfung der Bewerber um Notariats-Stellen stattfinden. Diejenigen, die eine 
solche zu erstehen wünschen, mögen sie dieses Vorhaben schon früher zu erkennen ge- 
geben haben oder nicht, werden daher aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche bis zum 
20. Juni 1851 bei der Kanzlei-Direktion des K. Justiz-Ministerium einzureichen. In 
denselden hat jeder Bittsteller seine Familien-Verhälimisse, so wie seinen bisherigen Bil- 
dungslauf anzugeben, auch seinen Taufschein, so wie eine Urkunde über den Besiß des 
Bürgerrechts, anzuschließen. Der Tag, an welchem die Prüfung vorgenommen wer- 
den wird, soll weiterhin zur öffentlichen Kenntniß kommen. 
Stuttgart den 3. Juni 1831. Maucler. 
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