Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

304 
D) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Die Bekanntmachung der Termine zu der bevorstehenden allgemeinen Prüfung der Bewerber 
um Forststellen betreffend. 
Da mehrere Gesuche um Zulassung zur Forstdienst-Präüfung eingekommen sind, 
so wird eine solche Prüfung nach den Bestimmungen in der Bekanntmachung durch 
das Regierungs-Blatt vom 26. Mai 1828, Nro. 28, S. 297 2c., und zwar 
a) für die mehr praktisch gebildeten Forst-Candidaten 
am 12. September d. J., Montags und folgenden Tagen, 
und « 
b) fuͤr die wissenschaftlich gebildeten Forst-Candidaten 
am 19. September d. J., Montags und folgenden Tagen 
vorgenommen werden. 
Die sich nach diesen Abtheilungen ausscheidenden Examinanden haben ihre Bitt- 
schriften um Zulassung zu der einen oder der andern Pruͤfung mit ihrem National 
und einer Beschreibung ihrer bisherigen Laufbahn, so wie auch mit Zeugnissen von ih- 
ren beziehungsweise Lehrern und Vorgesehzten zu belegen, und an die Registratur des 
Finanz-Ministeriums spätestens bis zum 51. des Monats August einzusenden. 
Diejenigen, welche bis zum 6. September d. J. nicht zurückgewiesen worden sind, 
haben sich an dem für die betreffende Abtheilung bestimmren Tag Morgens 8 Uhr in 
dem sogenannten Stockgebäude dahier einzufinden, um das Weitere zu vernehmen. 
Stuttgart den 26. Juli 1831. * 
Fär den Minister: 
Kerner. 
Dienst-Erledigung. 
Am 26. u. M. ist der Oberstlieutenant und Bataillons-Commandant im zweiten 
Infanterie-Regiment v. Enzberg dahier gestorben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.