Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. 
die erledigte Pfarrei Dettingen, Dekanats Urach, dem Pfarrer Knapp zu Kayh, im 
Dekanat Herrenberg, gnädigst verliehen, · 
vermöge höchsier Entschließung vom 5. d. M. das in der dritten Besoldungs-Classe 
stehende Cameralamt Wiesenstaig dem Regiments= Quarti ister Raaser, bei dem 
vierten Reiter-Regiment, gnädigst übertragen, und 
vermöge höchster Entschliehung vom 10. d. M. den Unterlieutenant Prinzen Au- 
gust von Württemberg Koönigliche Hoheit zum Rittmeister zweiter Classe ernannt; 
wie auch 
den Ober-Kriegsrath v. Görih zum Direktor des Ober-Kriegsgerichts und des 
Ober-Rekrutirungsraths, und an dessen Stelle 
den bisherigen Kriegsrath Major v. Moser zum Ober-Kriegsrath bei dem 
Ober-Kriegsgericht und Ober-Rekrutirungsrath und zum Justitiar bei dem Kriegs- 
Ministerial-Collegium befördert. 
Unter dem 31. December v. J. erhielt der zum katholischen Pfarrer in Blochin- 
gen, Oberamts und Dekanats Saulgau, ernannte Andreas-Caplan Fürst in Scheer 
die Königliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
p 
Bekanntmachung, das Erscheinen einer neuen Ausgabe des K. Hof= und Staats-Handduchs betreffend. 
Da eine neue Ausgabe des K. Hof- und Staats-Handbuchs erschienen und der 
Verleger, Johann Friedrich Steinkopf zu Stuttgart, verbunden ist, das Exemplar 
auf gutem Druckpapier mit kartonirtem Umschlag um den festgeseßten Preis von 2 fl. 
50 kr. abzugeben; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenmtniß gebracht. 
Stuttgart den 10. Jannar 1851. Maucler.
	        
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