Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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B) Der Departements der Justiz, des Innern und 
der Finanzen: 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend die Regulirung der Kost= und Heitzungs-Preise für die Gefangenen bei 
nQ den Bcczirksämtern auf die zweite Hälfre des Etats-Jahres 18 95°. 
Die Kost= und Heitzungs-Preise für die Gefangenen bei den Bezirksämtern sind 
auf die Perlode vom 1. Januar bis 50. Juni 1851 wieder nach den in der Bekanntma- 
chung vom 30. Juni 1828 (Reg. Blatt S. 561) enthaltenen Bestimmungen festgesetzt 
worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 24. December 1830. 
Für den Minister des Innern: 
Maucler. Mohl. Varnbüler. 
C) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
n) Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger. 
In Gemäßheit der &&. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation des. 
Landjäger-Corps vom 5. Juni 1823 werden die den nachbenannten Stations-Comman= 
danten und Landjägern, welche sich durch Entschlossenheit, Umsicht und Dienst-Eiser in 
der ersten Hälfte des laufenden Etatsjahrs besonders aushrzeichnet haben, zuerkannten 
Belohnungen hiemit öffentlich bekannt gemacht: 
1) Vermoge höchster Entschließung vom 29. d. M. haben Seine Königliche 
Majestät dem Stations-Commandanten erster Elasse, Friedrich Auch zu 
Sruttgart die silberne Verdienst-Medaille gnädigst zu ertheilen geruht. 
2) Geld-Prämien haben erhalten: . 
die Stations-Commandanten zweiter Elasse: 
Schäufele in Ellwangen, 
Beck in Künzelsanz 
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