Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

393. 
  
  
  
82. 
85. 
34. 
35. 
87. 
.Marmor, b) verarbeitet im Großeen 
89: 
90. 
91. 
Leinwand, a) ungebleichte, Drilich, zwilch Eran, Caneras und 
  
Nro. Gegenstände. im 
Tarife. 
81. Krapp) #) roher in Wurzeln .. iies' 
b) in M.h..lllllllll 
Kraut, ) ungeschnitten, in Kppfen 8992b. 
b) eingeschnitten, eingesalzen.. 
Kuͤmmel . .. . 26. 
Leder, a) alles Noth- und Weilgerberleder 6% oder nur loh 
roth bearbeitete Häure. 
b) Corduan, Saffian, auch wie dann alles * 254 abc. 
und lakirte Leder ....«« 
c)turkcschcsBocköleder, rohes 
Le1m,b)Vogellekm.·-.. ...,.. 
c)chchlecm... 
s 
— — 
  
esbe 
alles rohe Leinenzeug in ungebleichtem Zustande 
b)) gebleicht 
o) Waaren, alle mit Seiden, Paumwole und Echaaf- 
wolle 2c. nicht gemengt, ferner Tischzeuge, Damast, 
Ginghams, Köllisch, dann gefärbte Leinwand, ge: 
färbter Canevas und Zwilch, so wie robe und l . 
köpperte Hosenzeuge- - . 
Lohrinden, c) Kuchen, das sind ausgelaugte - ..-. 1260 e.-. 
956c50. 
c) verarbeitet im Kleinen, mit Oalameriewaaren, unsi2Vbe. 
vermengt 
Maschinen für. Ackerbau, Fabriken. und Gewerbe: 
-a)zum eigenen Gebrauche auf Ansuchen 2750 
Mehl, 2) wenn das Scheffel Roggen unter 11 fl. stht. 278·9 
Messing, e). Waaren, alle, nicht vergoldete und versilberte. 32e. 
  
  
5#
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.