Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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an die Stelle des verstorbenen Stiftspredigers Weizsäcker zu Oehringen, der 
Stadtpfarrer Repscher daselbst zum Schul-Conferenz-Direktor ernannt. 
Den 51. Mai wurden, nachdem durch die Beförderung des Pfarrers Elwert in 
Reusten, Dekanat-Amts Herrenberg, die Schul-Conferenz-Direktorsstelle in Erledigung 
gekommen, wieder zwei Schul-Conferenz-Direktoren für die Herrenberger Diodcese auf- 
gestellt, und hiezu die Pfarrer Burk in Thailfingen und Rüdiger in Ober-Fettin= 
gen ernannt. 
Den 5. August wurde an die Stelle des nach Lustnau beförderten Pfarrers 
Hirzel, von Iptingen, Dekanats Knittlingen, der Pfarrer Kern in Dürrmenz zum 
Schul-Conferenz-Direktor ernannt. 
Stuttgart den 26. August 1831. Mohl. 
8) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Befreiung der Königlich Preussischen und Großherzoglich Hessischen 
Unterthanen von Emrichtung der Markt-Accise. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Dekrets vom 18. April d. J. gnä- 
digst genehmigt, daß den Gewerbetreibenden des Königreichs Preussen und des Groß- 
berzoathums Hessen, welche die diesseitigen Messen und Märkte besuchen, die in F. 4 
des Accise-Gesetzes vom 18. Juli 1825 auf ausländische Kauf= und Gewerbsleute ge- 
legte Markt-Accise im Hinblick auf den Artikel 5 des unter dem 25. Juli 1829 ver- 
kündeten Vertrags (Reg. Blatt S. 294) erlassen werden solle, wenn die Württember= 
gischen Gewerbetreibenden auch auf den jenseitigen Märkten gleich den Landes-Unter- 
thanen behandelt werden. Da nun hierüber befriedigende Zusicherungen ertheilt wor- 
den sind, so findet auch die Erhebung der oben gedachten Markt-Accise von Königlich 
Preussischen und Großherzoglich Hessischen Unterthanen, wenn sie sich über diese Ei- 
genschaft gehdrig ausweisen, auf diesseirigen Märkten nicht mehr Statt. 
Die betreffenden Behörden haben sich hiernach genau zu achten. 
Stuttgart den 7. September 1851. Varnböler.
	        
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