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an die Stelle des verstorbenen Stiftspredigers Weizsäcker zu Oehringen, der
Stadtpfarrer Repscher daselbst zum Schul-Conferenz-Direktor ernannt.
Den 51. Mai wurden, nachdem durch die Beförderung des Pfarrers Elwert in
Reusten, Dekanat-Amts Herrenberg, die Schul-Conferenz-Direktorsstelle in Erledigung
gekommen, wieder zwei Schul-Conferenz-Direktoren für die Herrenberger Diodcese auf-
gestellt, und hiezu die Pfarrer Burk in Thailfingen und Rüdiger in Ober-Fettin=
gen ernannt.
Den 5. August wurde an die Stelle des nach Lustnau beförderten Pfarrers
Hirzel, von Iptingen, Dekanats Knittlingen, der Pfarrer Kern in Dürrmenz zum
Schul-Conferenz-Direktor ernannt.
Stuttgart den 26. August 1831. Mohl.
8) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die Befreiung der Königlich Preussischen und Großherzoglich Hessischen
Unterthanen von Emrichtung der Markt-Accise.
Seine Königliche Majestät haben vermöge Dekrets vom 18. April d. J. gnä-
digst genehmigt, daß den Gewerbetreibenden des Königreichs Preussen und des Groß-
berzoathums Hessen, welche die diesseitigen Messen und Märkte besuchen, die in F. 4
des Accise-Gesetzes vom 18. Juli 1825 auf ausländische Kauf= und Gewerbsleute ge-
legte Markt-Accise im Hinblick auf den Artikel 5 des unter dem 25. Juli 1829 ver-
kündeten Vertrags (Reg. Blatt S. 294) erlassen werden solle, wenn die Württember=
gischen Gewerbetreibenden auch auf den jenseitigen Märkten gleich den Landes-Unter-
thanen behandelt werden. Da nun hierüber befriedigende Zusicherungen ertheilt wor-
den sind, so findet auch die Erhebung der oben gedachten Markt-Accise von Königlich
Preussischen und Großherzoglich Hessischen Unterthanen, wenn sie sich über diese Ei-
genschaft gehdrig ausweisen, auf diesseirigen Märkten nicht mehr Statt.
Die betreffenden Behörden haben sich hiernach genau zu achten.
Stuttgart den 7. September 1851. Varnböler.