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(No. 1646.) Ministerial-Erklärung wegen der mie der Herzoglich-Braunschwelg-küneburgisch
Regierung abgeschlossenen anberweiten Durchmorsch= und Etappen= Kon=
vention. Vom 8Sten September 1835.
D. unkerzeichnete Königlich-Preußische Ministerium der auswärtigen Ange-
legenheiten erklärt hierdurch, daß, nachdem die zwischen der Königlich-Preußi-
schen und der Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgischen Regierung unterm 23sten
Dezember 1817. abgeschlossene und am 12ten Januar 1818. ratißzirte Durch-
marsch= und Etappen-Konvention bereits mit dem Jahre 1827. abgelaufen ist,
und seitdem nur stillschweigend sortgedauert hat, das gegenseitige Bedürfniß aber
eine Modifikation mehrerer darin enthaltener Bestimmungen erheischt, die beider-
seitigen betreffenden Ministerien, krast der ihnen von ihren Gouvernements er-
theilten Autorisation, nachstehende anderweite Uebereinkunft verabredet und ge-
schlossen haben:
8. 1.
Die Militairstraßen, welche fuͤr das marschirende Koͤniglich-Preußische
Militair durch die Herzoglich-Braunschweigischen Lande fuͤhren, begreifen folgende
Linien in sich:
A. die Hauptstraße, welche uͤber Halberstadt und Hildesheim fuͤhrt, und
den Haupt-Etappenort Wolfenbüttel mit den dazu gehörigen Etappen-
Bezirken berührt; derselben werden
a) für kleinere Durchmärsche unter dem Bestande eines ganzen Ba-
taillons oder Eskadrons der Etappe Wolfenbüttel folgende Ortschaf-
ten zugelegt, nämlich Linden, Wendessen, Halchter, Mon#plaisir,
Groß-Stöckheim, Thiede, Fümmelse, Atzum und Ahlum;
5) für Durchmärsche eines oder mehrerer Bataillone werden außerdem
noch hinzugefügt, die Ortschaften Groß-Denkte, Klein-Denkte, Apeln-
stedt, Neindorf, Leinde, Immendorf, Adersheim, Drütte, Beddingen,
Geitelde, Steterburg und Nortenhof, Blekenstedt, Sauingen und
Uefingen.
Auf derselben kann, erforderlichen Falls, für Artillerie die Straße über
Braunschweig benutzt werden.
Die Entsernung beträgt von
Groß-Lafferde 31 Meilen,
Wolfenbüttel nach Dardesheim 4 -
Osterwieck 3 -
B. Straße, welche von Groß-Lafferde uͤber Lehndorf nebst Oelper, so wie
uͤber Lehre und Vorsfelde nach Oebisfelde fuͤhrt, und fuͤr Remonte-
(No. 1040.) Kom-