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Eßlinger Seminar selbst, entweder fuͤr die ganze Lehrzeit oder als Auscultanten gebe-
ten haben, werden drei Tage bestimmt, und zwar der 8. Maͤrz fuͤr die Bittenden aus den Ge-
neralaten Ulm und Ludwigsburg, der 12. Maͤrz fuͤr die aus den Generalaten Heilbronn
und Reutlingen, und der 15. März für die aus den Generalaten Hall und Tübingen,
an welchen Tagen auch biejenigen Jünglinge, welche erst im nächsten Jahre zur Auf-
nahme in das Seminar sich eignen, sich einer vorläufigen Prüfung unterwerfen kön-
nen. Für die Schulamts-Lehrlinge außerhalb des Seminaro wird der 19. März zur
Vorprüfung im Seminar bestimmt. Sämtliche Dekanate und Pfarrämter werden
hiemit angewiesen, für die genaue Vollziehung dieser Anordnung und die pünktliche
Festhaltung der vorgeschriebenen Termine besorgt zu seyn, und den in ihrem Bezirke
befindlichen Birtstellern mit dem Ansügen bekannt zu machen, daß sie ohne auf beson-
dere Erlasse zu warten, sich den Tag vor den festgesetzten Terminen in Eßlingen ein-
zufinden und der gesehlichen Prüfung zu unterwerfen haben, von deren Erfolg erst die
Entscheidung ihrer Bitte abhängt. Wer diese Prüfungs-Termine versäumt, wird für
dieses Jahr nicht mehr zugelassen.
Stuttgart den 8. Januar 1835. Mohl.
C) Der Departements des Innern und des Kriegswesens:
Des Ober-Rekrutirungsraths.
Vorladung der Militärpflichtigen zu der Ziehung des Looses und der Musterung für die dießjährige
Aushebung.
Den 1. März d. J. wird in sämtlichen Oberamts-Bezirken Behufs der diesjäh-
rigen Rekruren-Aushebung das Loos gezogen.
Sodann wird in den verschiedenen Oberamts-Bezirken die Musterung, nemlich die
Untersuchung der Diensttüchtigkeit der Militärpflichtigen, an nachbemerkten Tagen vor-
genommen:
Den 11. März:
Ludwigsburg, Maulbronn, Ragold, Rürtingen, Künzelsau, Schorndorf, Geißlin=
gen, Saulgau;