Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 50. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
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Feeitag, den 9. August 1833. 
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Inhalt. 
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Beschlusses der deutschen Bundes- 
Versammlung in Beziehung auf die Sicherung der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck. — 
Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Bestätigung des v. Plessen'schen Familien- 
Tideikommißes über das Ritterqut Hohen-Entringen betreffend. — Privilegium acgen den Nachdruck der 
Schrift: „Erbauungsbuch für Gefangene in Straf-Anstalten, von D. J. N. Müller.“ — Belanntmachung, 
betreffend die für das Verwaltungs-Jahr 18½/1 bewilligten Preise wegen Anzeige rockenkranker Kuhe. — 
Bekanntmachung, betreffend die Unterdrückung der Druckschrift: „Deutschlands Einheit durch Natienal= 
Nepräsentation, von I). Wilhelm Schulz. — Prüfungs-Termin für die Bewerber um Aufnahme in die 
Ofsiziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Bekanntmachung eines Beschluͤsses der deutschen Bundes · Versammlung in Beziehuung auf 
die Sicherung der Schxiftsteller und Verleger gegen den Nachdruck. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die deutsche Bundes-Versammlung am 6. September v. J. in Beziehung 
auf die Sicherung der Schriftsteller und Berleger gegen den Nachdruck den nachstehen- 
den Beschluß gefaßt hat:
	        
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