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Die K. Oberaͤmter haben dafuͤr besorgt zu seyn, daß dieser Verwilligungen auch in
den innerhalb ihrer Bezirke erscheinenden Intelligenz-Blaͤttern auf angemessene Weise
Erwaͤhnung geschehe.
Stuttgart den 1. August 1838. Schlaper.
2. Der Regierung des NReckar-Kreises.
Bekanntmachung, betreffend die Unterdrückung der Druckschrift: „Deutschlands Einheit durch National=
Repräsentation, von . Wilhelm Schulz.“
In Gemäßheit eines von dem Criminal-Senat des K. Gerichtshofs für den Re-
ckar-Kreis der dießseitigen Stelle mitgetheilten rechtskräfrigen Erkenntnisses ist der Ab-
saß der Druckschrift: „Deutschlands Einheit durch Rational-Repräsentation, von D.
Wilbelm Schulz; Stuttgart E. Schweizerbart's Verlagshandlung 1852,“ wegen
ihres theilweise gesetwidrigen Inhalts zu unterdrücken und der inländische Verlag
derselben zu vernichten. Dieser Beschluß wird hiemit unter dem Anhange zur öffentli-
chen Kenntniß gebracht, daß nunmehr nach dem §. 26 des Preßfreiheits-Gesetzes vom
30. Januar 1317 der Verkauf eines jeden Eremplares dieser Schrift in das In= und
Ausland, zum Erstenmal mit fünfzig Reichsthalern und im Wiederholungs-Falle noch
härter geahndet wird, und daß ferner die Polizei-Behörden verpflichtet sind, die ihnen
zur Hand kommenden Exemplare dieses inländischen Verlags-Artikels zu vernichten.
Ludwigsburg den 20 Juli 1835.
Für den Vorstand:
Dünger.
C) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
Prüfungs-Termin für die Bewerber um Aufnahme in die Osfiziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg.
Diejenigen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um die Aufnahme in die Ofs=
ziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg bewerben wollen, haben sich
Montag den 9. September, Vormittags acht Uhr
in der Adjutantur des Kriego-Ministeriums persönlich zu melden.
Die Prüfung beginnt an demselben Tage.