Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Die K. Oberaͤmter haben dafuͤr besorgt zu seyn, daß dieser Verwilligungen auch in 
den innerhalb ihrer Bezirke erscheinenden Intelligenz-Blaͤttern auf angemessene Weise 
Erwaͤhnung geschehe. 
Stuttgart den 1. August 1838. Schlaper. 
2. Der Regierung des NReckar-Kreises. 
Bekanntmachung, betreffend die Unterdrückung der Druckschrift: „Deutschlands Einheit durch National= 
Repräsentation, von . Wilhelm Schulz.“ 
In Gemäßheit eines von dem Criminal-Senat des K. Gerichtshofs für den Re- 
ckar-Kreis der dießseitigen Stelle mitgetheilten rechtskräfrigen Erkenntnisses ist der Ab- 
saß der Druckschrift: „Deutschlands Einheit durch Rational-Repräsentation, von D. 
Wilbelm Schulz; Stuttgart E. Schweizerbart's Verlagshandlung 1852,“ wegen 
ihres theilweise gesetwidrigen Inhalts zu unterdrücken und der inländische Verlag 
derselben zu vernichten. Dieser Beschluß wird hiemit unter dem Anhange zur öffentli- 
chen Kenntniß gebracht, daß nunmehr nach dem §. 26 des Preßfreiheits-Gesetzes vom 
30. Januar 1317 der Verkauf eines jeden Eremplares dieser Schrift in das In= und 
Ausland, zum Erstenmal mit fünfzig Reichsthalern und im Wiederholungs-Falle noch 
härter geahndet wird, und daß ferner die Polizei-Behörden verpflichtet sind, die ihnen 
zur Hand kommenden Exemplare dieses inländischen Verlags-Artikels zu vernichten. 
Ludwigsburg den 20 Juli 1835. 
Für den Vorstand: 
Dünger. 
C) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Prüfungs-Termin für die Bewerber um Aufnahme in die Osfiziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg. 
Diejenigen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um die Aufnahme in die Ofs= 
ziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg bewerben wollen, haben sich 
Montag den 9. September, Vormittags acht Uhr 
in der Adjutantur des Kriego-Ministeriums persönlich zu melden. 
Die Prüfung beginnt an demselben Tage.
	        
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