Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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beständiges Einkommen. Die Bewerber haben sich binnen vier Wechen bei dem katho- 
lischen Kirchenrath zu melden. 
5) Die erledigte katholische Pfarrei Hohe nberg, Oberamts und Dekanats Ellwan- 
gen, ist wieder zu besetzen. Dieselbe begreift im Pfarrorte und in mehreren Filialen 
1228 Pfarrgenossen und hat im Pfarrorte und im Dorfe Rosenberg eine Schule. 
Das bestaͤndige Einkommen besteht aus eigenen Guͤtern, Besoldungen, Zehnten und 
Gebühren in 650 fl. Die Bewerber um dieselbe haben sich binnen vier Wochen 
bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden. 
6) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Burgberg, Oberamts Heidenheim, 
und Dekanats Ulm, begreift im Pfarrdorf 3 18 Pfarrgenossen. Ihr beständiges Ein- 
kommen belauft sich von eigenen Gütern, Kanital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren 
auf 620 fl. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem katholischen 
Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die erledigte katholische Kaplanei zum heil. Kreuz in der Stadt Horb ist wieder 
zu besehen. Sie ertrágt an eigenen Gütern und Vesoldungen 551 fl. beständiges Ein- 
kommen. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katho#ischen Kirchen- 
rathe vorschriftmáßig zu melden. 
8) Die mir dem Dekanatamt zu verbindende katholische Sradtpfarrsielle zu Bibe- 
rach wird wieder besetzt werden. Dieselbe zählt in der Stadt und in fünf Filialorten 
2280 Pfarrgenossen und hat vier Schulen. Das Diensiteinkommen besiehr nach Abzug 
der Ausgaben für zwei ständige Vikare, mit Einschluß des in eine sichere jährliche 
Entschädigung verwandelten Opfergeldes, und des pfarrlichen Antheils an den eben so 
ftrirten Stol-Gebühren in 1350 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen 
bei dem katholischen Kirchenrath vorschristmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um die durch den Tod des Kanzlisten Schrever bei der Finanz- 
kammer für den Nekarkreis in Erledigung gekommene Copinensielle, womit ein jäbrli- 
cher Gehalt von 100 fl. verbunden it, haben sich bei dem Direktorium der Finanzkam= 
mer in Ludwigsburg innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. 
10) Bei der Finanz-Kammer in Ulm ist die Scelle eines Copisten mit einem 
Gehalte von 400 fl. zu besehßen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb 
vier Wochen bei dem Direktorium der Finanz-Kammer vorschristmäßig zu melden. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink. 
 
	        
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