Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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5)  Um  die  möglichst  allgemeine  Vertheilung  dieser  Staats-Wohlthaten  zu  befördern,
  hat  das  K.  Ministerium  des  Innern  die  Gesammtzahl  der  aufzunehmenden
Waisenhauszöglinge  unter  sämtliche  HOberämter  nach  dem  Verhältniß  des  Steuersußes
und  der  Anzahl  der  Gemeinde-Angehbrigen  vertheilen  und  hienach  für  jedes  Oberamt
die  dasselbe  betrefsende  Zahl  ausscheiden  lassen,  welche  in  dem  beigefügten  Verzeichniß
überall  bemerkt  ist.  Die  Soldatenkinder  werden  jedoch  keinem  Oberamt  aufaerechnet.

A)  Diefe  Auoscheidung  des  Antheils  eines  jeden  Oberamts  an  der  Wohlthat  der
Staats-Waisenhäuser  wollte  jedoch  weder  Aufhebung,  noch  Abänderung  der  geselichen
Aufnahme-Bedingungen  beabsichtigen,  sondern  unter  Voraussehung  derselben  blos  bezwecken,
  daß  die  Ditten  derjenigen  Oberämter,  deren  Antheil  noch  nicht  ergänzt  ist,  vorzugsweise
  berücksichtigt  werden.

5)  Aus  dieser  Darstellung  der  Grundsäße,  nach  welchen  bei  den  halbjährlichen
Aufnahmen  in  die  Staats-Waisenhäuser  mit  der  moglichsten  Umsicht  und  Sorgfalr
gehandelt  wird,  so  wie  aus  der  beigefügten  Uebersicht  der  Theilnahme  der  Oberamts=Angehörigen
  an  den  Staats-Waisenhäusern  dürfte  hervorgehen,  daß  eine  möglichste
Gleichstellung  der  Landesbezirke  im  Genusse  dieser  Wohlthat  erstrebt  wird.

6)  Wenn  von  dem  Stadtbezirk  Senttgart  sich  dermalen  22  Kinder  in  den  Waisenhäusern
  befinden,  so  ist  zu  bemerken,  daß  neben  der  bei  der  Ausscheidung  des  Antheils
dieses  Bezirks  berücksichtigten  Zahl  seiner  Gemeinde-Angehörigen  (25,600)  noch  die
Zahl  der  durch  ihre  Berufs=  und  Dienst-Verhältnisse  in  Stuttgart  befindlichen  Familien
besonders  zu  berechnen  ist.  Von  dieser  Einwohnerklasse  sind  aber  steben  unter  den
22  Stuttgarter  Waisenhauszöglingen  beftindlich.

Aus  der  großen  Anzahl  noch  unerledigter  Bltten  um  Aufnahme  in  die  Waisenhäuser
  von  Seiten  der  Stadt  Stuttgart  (32),  so  wie  aus  den  angefüllten  Privatkinder-Erziehungoanstalten
  derselben  stellt  sich  das  Bedürfniß  der  Berücksichtigung  der
großen  Zahl  armer  verwaisten  Kinder  der  Residenzstadt  unwidersprechlich  dar;  so  wie
die  überwiegende  Freigebigkeit  ihrer  Einwohner  gegen  die  Waisenhäuser  und  ihre
Zöglinge,  Die  sich  in  Vermächtnissen  und  jährlichen  Beiträgen  offenbart,  von  Seiten
des  Staates  dankbares  Anerkenntniß  in  Anspruch  nehmen  moöchte.

Stuttgart  den  23.  September  1833.  "  d’'Autel.