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5) Um die möglichst allgemeine Vertheilung dieser Staats-Wohlthaten zu befördern,
hat das K. Ministerium des Innern die Gesammtzahl der aufzunehmenden
Waisenhauszöglinge unter sämtliche HOberämter nach dem Verhältniß des Steuersußes
und der Anzahl der Gemeinde-Angehbrigen vertheilen und hienach für jedes Oberamt
die dasselbe betrefsende Zahl ausscheiden lassen, welche in dem beigefügten Verzeichniß
überall bemerkt ist. Die Soldatenkinder werden jedoch keinem Oberamt aufaerechnet.
A) Diefe Auoscheidung des Antheils eines jeden Oberamts an der Wohlthat der
Staats-Waisenhäuser wollte jedoch weder Aufhebung, noch Abänderung der geselichen
Aufnahme-Bedingungen beabsichtigen, sondern unter Voraussehung derselben blos bezwecken,
daß die Ditten derjenigen Oberämter, deren Antheil noch nicht ergänzt ist, vorzugsweise
berücksichtigt werden.
5) Aus dieser Darstellung der Grundsäße, nach welchen bei den halbjährlichen
Aufnahmen in die Staats-Waisenhäuser mit der moglichsten Umsicht und Sorgfalr
gehandelt wird, so wie aus der beigefügten Uebersicht der Theilnahme der Oberamts=Angehörigen
an den Staats-Waisenhäusern dürfte hervorgehen, daß eine möglichste
Gleichstellung der Landesbezirke im Genusse dieser Wohlthat erstrebt wird.
6) Wenn von dem Stadtbezirk Senttgart sich dermalen 22 Kinder in den Waisenhäusern
befinden, so ist zu bemerken, daß neben der bei der Ausscheidung des Antheils
dieses Bezirks berücksichtigten Zahl seiner Gemeinde-Angehörigen (25,600) noch die
Zahl der durch ihre Berufs= und Dienst-Verhältnisse in Stuttgart befindlichen Familien
besonders zu berechnen ist. Von dieser Einwohnerklasse sind aber steben unter den
22 Stuttgarter Waisenhauszöglingen beftindlich.
Aus der großen Anzahl noch unerledigter Bltten um Aufnahme in die Waisenhäuser
von Seiten der Stadt Stuttgart (32), so wie aus den angefüllten Privatkinder-Erziehungoanstalten
derselben stellt sich das Bedürfniß der Berücksichtigung der
großen Zahl armer verwaisten Kinder der Residenzstadt unwidersprechlich dar; so wie
die überwiegende Freigebigkeit ihrer Einwohner gegen die Waisenhäuser und ihre
Zöglinge, Die sich in Vermächtnissen und jährlichen Beiträgen offenbart, von Seiten
des Staates dankbares Anerkenntniß in Anspruch nehmen moöchte.
Stuttgart den 23. September 1833. " d’'Autel.