Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 50. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
–—————— —m m —m m 
  
  
  
— 
Mittwoch, den 4. December 1833. 
—. — —..— —#— 
Juhalt. 
Königl. Dekrete. Gesetz, betreffend das bei Anlegung pflegschaftlicher Gelder ersorderliche Maaß ren 
Sicherheit. — Gesetz, die Aushebung für die Jahre 1831, 1855 und 1836 betreffend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Privilegium gegen den Nachdruck der zweiten Ausgabe des graf- 
seren und kleineren Catechiemus der christ-katholischen Lehre von Domdekan v. Jaumann zu Nettenburg. 
— Bekanntmachung, die Wieder-Errichtung eines Poststalls zu Bühlerthann betreffend. — Termine zur 
Concurs-Prüfung der cvangelischen Schulprovisoren und Schulamtslehrlinge. — Bekanntmachung, die Reck- 
nungsführung bei dem Ehren-Invaliden-Corrs in Comburg betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geseß, 
betreffend das bei Anlegung pflegschaftlicher Gelder erforderliche Maaß von Sicherheit. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem das seit Einführung des neuen Pfand-Sostems begründete höhere Maaß 
von Sicherheit bei Anlegung pflegschaftlicher Gelder gegen gerichtlich versicherte Unter- 
pfänder eine Herabsesung der in dem Staat und Unterricht für Vormünder vom
	        
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