Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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B) Gesetz, 
die Aushebung fuͤr die Jahre 1854, 1835 und 1836 betreffend. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. 
Die Zahl der zu Ergänzung und Erhaltung des Friedenssußes auszuhebenden Re- 
kruten ist von Uns, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und mit Justimmung 
ũn serer getreuen Stände, für die Jahre 1334, 1855 und 1836 je auf 3,500 Mann 
in der Maße festgeseht worden, daß die ungehorsam Abwesenden und wegen Berufs 
Ausgenommenen, insosern sie die Aushebung trifft, als gestellt in die Rekrutenzahl 
eingerechnet werden. 
Unsere Minister des Innern und des Kriegswesens sind beauftragt, hiernach in 
Gemaͤßheit des Rekrutirungsgesetzes vom 10. Februar 1828 das Weitere anzuordnen. 
Gegeben, Stuttgart den 28. November 1833 
Wilheim. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern: 
SSchlayer. 
Der Minister des Kriegswesens: 
Hügel. " 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
Vellnagel. 
C) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 27. 
v. M. die erledigte Stelle eines Rektors an dem Gymnasium in Ehingen dem seithe- 
rigen Verweser derselben, Professor und Convikts-Vorstand Lipp,
	        
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