Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 51. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
**—————————————— 
Kontag, den 9. December 1833. 
—. 
  
—..—— 
  
—.-—.—.. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Heilan##alt für 
Geisteskranke zu Winnenthal. — Statut der Irren-Heil-Anstalt Winnenthal. 
rl- 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a2) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Heilanstalt für Geisteskranke zu Winnenthal. 
Der unzulängliche Umfang der Irrenanstalt zu Zwiefalten und die Schwierigkeit, 
in den dortigen Lokalitcten den Zweck der Irren-Heilung in einer nach allen Beziehun= 
gen genügenden Einrichtung mit der Verwahrung unheilbarer Irren zu vereinigen, 
hat den Entschluß Seiner Königlichen Majestät veranlaßt, eine auöschließlich 
der Verfolgung des Heilzwecks gewidmete Anstalt für Geisteskranke zu gründen.
	        
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