Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

409
J.

Zollvereinigungs-Vertrag
zwischen
Seiner  Majestaͤt  dem  Koͤnige  von  Wuͤrttemberg  und  Seiner  Majestaͤt

dem  Koͤnige  von  Bayern  einerseits,
dann

Seiner  Majestaͤt  dem  Koͤnige  von  Preußen,  Seiner  Hoheit  dem  Kur—
prinzen  und  Mitregenten  von  Hessen  und  Seiner  Koͤniglichen  Hoheit
.  dem  Großherzoge  von  Hessen,  andererseits.

 

Seine  Majestaͤt  der  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg  und  Seine  Majestaͤt  der  Koͤnig  von
Bayern,  einerseits,
und  .

Seine  Majestaͤt  der  Koͤnig  von  Preußen,  Seine  Hoheit  der  Kurprinz  und  Mitregent
von  Hessen,  und  Seine  Koͤnigliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen,  andererseits,
haben  in  fortgesetzter  Fuͤrsorge  fuͤr  die  Befoͤrderung  der  Freiheit  des  Handels  und  des
gewerblichen  Verkehrs  zwischen  ihren  Staaten  und  hiedurch  zugleich  in  Deutschland
überhaupt,  über  die  weitere  Entwicklung  der  zwischen  ihnen  bestehenden  dießfälligen

Verträge  Unterhandlungen  eröffnen  lassen,  und  zu  diesem  Zwecke  bevollmächtigt:
Seine  Majestät  der  Könsig  von  Württemberg:
Allerhöchst-Jhren  Major  vom  Generalstabe,  Geschäftsträger  am  Königl.  Preußischen
  Hofe,  Franz  a  Paula  Friedrich  Freiherrn  v.  Linden,
Seine  Majestät  der  König  von  Vayern:
Allerhöchst-Ihren  wirblichen  Staatsrath  im  wirklichen  Dienste,  Staats-Minister
der  Finanzen,  Arnold  Friedrich  v.  Mieg,  Commandeur  des  Civil-Verdienst-Ordens
  der  Königl.  Bayerischen  Krone,
und  -
Allerhöchst-Ihren  Kaͤmmerer,  Staatsrath,  augerordemtlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  am  Königl.  Preußischen,  Königl.  Sächsischen,  Groß-