Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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VII. 
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0) Besondere Bestimmungen wegen der Einfuhr eingangsabgabenireier, aber ausgangspollrflich= 
tiger Gegenstände, so wie des Ausgangs ausgangsabgabenfreier Gegenstinde 
Von den Niederlagen unverzollter Waaren und der JZoll-Erhebung im 
Innern: 
4) Oefentliche Lagerhäuser (Packhöfe, Hallen) 
2) Privatlager 
  
3) Freihäfen 
4) Erhebung der Zölle von Waaren, welche an Erhebungsämter im Innern, bei welchen sich 
keine Niederlagen befinden, abgefertigt worden sind 
5) Zoll-Erhebung im Innern von den mit der fahrenden Post ein-, durch= und ausgehenden 
Waaren 
) Erhebung des Ausgangszolls im Innern 
Zollbefreiungen, Begünstigungen und Ausnahmen: 
1) Bedürfnisse des Königl. Hauses und der Gesandten 
2) Gegenstände, welche mit Verührang des Auslandes aus einem Landestheile in den andern 
versendet werden 
3) Verkehr inländischer Fabricanten und Prodncenten auf ausländischen Messen und Märkten: 
A. Der Fabrikanten mit den Mesen. 
B. Der Handwerker mit den Märkten 
C. Junländisches Vieh, welches auf ausländische Märkte gebracht wird.. ........ 
sBesuchinldndiübckMärktednkchatmvsiktich ibend 
Verarleitung und Veredlung ausländischer Gegenstände im Julande, und umgekehrt: inländi- 
scher (zegenstände im Auslande 
) Verkehr inländischer Gewerbetreibender mit dem Auslande und Grenzverkehr im Allge- 
meinen 
  
  
  
  
  
  
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Control-Maaßregeln hinsichtlich des Waarentransports innerhalb Lan- 
des und dee inneren Verkehrs mit zollbaren Gegenständen: 
1 Waarentransporte und innerer Verkehr, wobei eine Berührung des Auslandes nicht statt 
findet: 
A. Zm Grenzbezirk: 
r) Scheine 
b) besondere Vorschriften für die Gewerbetreibenden im Grenzbezirk 
B. Im WMinnenland 
2) Waarentransporte und innerer Verkehr, wobei eine Berührung der Auslandes slattsindet: 
A. Verfendung ver##euerter, in den inländischen Verkehr übergegangener Waaren und 
inlandischer Erzeugnisse 
1. Durchgangsgüter und überhaupt Waaren, welche auf Begleitscheine abgefertigt 
wurden 
5, Controlvorschriften für inländische Juckersledereien 
Von den allgemeinen Verpflichtungen der Angestellten der Sollver= 
waltung bei Ausübung ihres Dienstes überhaupt und der Aufsicht 
insbesondere: 
  
  
  
  
103. 
109 — 121. 
125—128. 
129. 
130. 
— 
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— 
— 
————— 
— 
* 
139— 141. 
142. 
145—146. 
147—149. 
450 u. 151.A 
152— 160. 
1461— 164. 
163.
	        
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