Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 55. 
Regierungs-Blatt 
  
  
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
sontag, den 23. December 1833. 
  
  
JInhalt. 
Königl. Dekrete. Gesetz, betreffend die Baulast an Brücken, welche Theile von Staatsstraßen bilden. — 
Dienü-Nachrichten. 
Verfügungen der Derartemente. Resultat der Semester-= Prüsung der Justiz-Referendäre im 
December 1333. — Verfüqung, betreffend die Benützung der in die Orts-= Regqistraturen gehörigen 
öffentlichen Bücher und Akten durch die Gerichts- und Amts-Notare, und durch die ?sm Verwaltungs= 
Aktuare. — Verleihung der goldenen Eivil-Verdienst-Medaille an den Stadtschultheißen Amtmann 
Wolff zu Großbottwar. — Aufnahme dreier aueübenden Aerzte. — Verfügung, die Bewilliqung der 
Gebalte von der goldenen Militär-Verdienst-Medaille für die im Civil angestellten Unterossiziere und 
Soldaten betreffend. — Versügung, betreffend die Versetzung des K. fürstlich Thurn und Taxisrschen 
Rörsters Höflinger. — Verfügung, betreffend die Erleichterung der Durchfuhr auf kurzen Straßen- 
cken. — Verfügung, betresfend den Vollzug der neuen Zollordnung. — Verfügung, betreffend die Be- 
norrnern der höheren Jollverwaltungs: Behörde. 
Dienst-Erlediqungen. 
Widerruflich angestellte Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffeud die Baulast an Bruͤcken, welche Theile von Staatsstraßen bilden. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. 
Zur genaueren Bestimmung und Ergänzung der in §F. 4, Lit. b der Wegordnung 
vom 25. Oktober 1808 enthaltenen Vorschrift über die Baulast an Brücken, welche 
Theile von Staatsstraßen bilden, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Un- 
seres Geheimenraths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
	        
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