Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

42 
5) Durch gerichtliches Erkenntniß ist die in der ersten Besoldungs, Classe stehende 
Revierförsters-Stelle zu Simmersfeld, Forsts Altenstaig, erledigt worden. Die Be- 
werber um dieselbe haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer in Reut- 
lingen zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Revierförsters-Stelle zu Reichenberg (zwei- 
ter Classe mit einer Pferdsration) haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der 
Finanz-Kammer des Reckar-Kreises einzureichen. 
7) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungs-Elasse mit einer Pferdsration 
stehende Revier Kleingartach, Forsts Stromberg, haben ihre Gesuche innerhalb vier 
Wochen bei der Finanz-Kammer des Reckar-Kreises vorschriftmäßig einzureichen. 
8) Die Vewerber um die in Erledigung gekommene Revierförsters-Stelle zu Bo- 
delshausen, Forstamts Tübingen, womit der Gehalt zweiter Elasse nebst einer 
Pferdsration verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanz-Kammer in 
Reutlingen vorschriftmäßig zu melden. 
9) Durch den Tod des Kanzlisten, Sekretärs Föttinger, ist bei dem Finanz= 
Ministerium eine Kanzlisien-Stelle, womit vorerst eine Besoldung von 650 fl. verbun- 
den wird, erledigt. Die Bewerber, von welchen neben einer schönen Handschrift auch 
Rechnungs-Kenntnisse nachzuweisen sind, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
Finanz-Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
10) Durch die Beförderung des Assistenten Hirsch ist die Stelle eines normal- 
mäßigen Kanzlei-Assistenten bei der Finanz-Kammer für den Schwarzwald-Kreis, wo- 
mit ein Gehalt von 600 fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber 
um dieselbe haben sich bei der Finanz-Kammer innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig 
zu melden. 6 
11) Am 6. d. M. ist der Regiments-Quartiermeister des vierten Infanterie-Regis 
ments, Rommelsbacher, zu Heilbronn gestorben. 
Am 11. d. M. ist das Regisier über das Regierungs-Blatt vom Jahr 1832 und am 21. d. M. 
sind die Rechrs-Erkenntnisse voum Monat December v. J. ausgegeben worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.