Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

und  wegen  wiederholter  durch  Brechung
eines  eidlichen  Angeloͤbnisses  erschwerten
  Ueberschreitung  der  Confinatien,
neben  Zuscheidung  ihrer  Arrest-Azungsund
  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe
  und  nachheriger  Einfperrung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  auf
wenigstens  drei  Monatez;

b)  Christine  Auguste  Heß,  von  Neuenbürg,
  wegen  Entweichung  aus  dem
Zuchthaus  in  Gemeinschaft  mit  einer
andern  Sträflingin,  und  wegen  eines
in  Genossenschaft  mit  der  Heschel  verübten
  wiederholten  Diebstahls,  neben
Zuscheidung  ihrer  Arrest-Azungs=  und
der  andern  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  fünfmonatlichen
Zuchthausstrafe  mit  Willkomm;

5.  auf  den  Grund  einer  vor  dem  O.  A.  Gerichte
  Eßlingen  verhandelten  Unterfuchung:


a)  der  Jude  Isaak  Itig,  von  Bären
bei  Paderborn,  wegen  wiederholter
falscher  Angaben  über  seine  persönlichen
  Verhältnisse,  wegen  Diebstahls,
welcher  sich  erst  neuerlich  als  wiederbolter
  herausgestellt,  wegen  eines  im
Complott  versuchten  Ausbruchs  aus
dem  Zwangs-Arbeitshaus,  sodann
wegen  einer  kleinen  Veruntreuung  und

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frecher  Luͤgen,  neben  Ausweisüng  aus
den  Koͤnigl.  Staaten  zu  einer  achtmonatlichen
  Zuchthausstrafe  mit
Willkomm  und  nachheriger  Einsperrang
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  wenigstens
  auf  die  Dauer  von  vler  Monaten;


b)  Jakob  Gehweiler,  von  Bissingen,

O.  A.  Ludwigsburg,  wegen  eines  im
Complott  versuchten  Ausbruchs  und
wegen  kleiner  Veruntreuung  zu  einer
weitern  dreimonatlichen  Zwangs-Arbeitshausstrafe
  nebst  fünf  und
zwanzig  Stockstreichen,  und  jeder
dieser  zwei  Inquisiten  zu  Bezaählung
seiner  Arrest-Azungs=  und  der  Haͤlfte
der  Untersuchungs-Kosten.

Am  6.  December  wurde:

.#dem  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Weinsberg

in  Untersuchung  gekommenen  Georg

Haug,  zu  Eichelberg,  wegen  eines  kleinen,

  aber  qualificirten  Diebstahls,  neben

dem  Ersatz  des  Entwendeton  und  Bezahlung

  sämtlicher  Kosten  eine  viermonatliche

  Festungsstrafe  zuerkannt.
Am  9.  December  wurde:

gegen  den  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Ludwigeburg

  in  Untersuchung  gekommenen
Gottlieb  August  Baumgärtner,  von
Stuttgart,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
  neben  Bezahlung  seiner  Arrest-