Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Abschnitt lIl. 
  
B. I. II. 1. 
Abschn. III. 
Abschn. I. 
A. I. 1. 
  
  
  
  
  
fl. kr.= 
Uebertrag1176,5352 
Daran wurden theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die Staats- 
Haupt-Casse berechneten Capitalsteuer bezahlt 1/097,120 50 
und blieben auf den 30. Juni 1832 unberichtigt, welche von den Gläu- 
bigern nicht erhoben wurden und sich baar in der Casse befanden 79,261 
1°176. 585 
Wenn von dem obigen ganzen Zinsenfonds 19,0ON2 524 
dieses Erforderniß abgezogen wird it 1“176, 385 48 
so ergiebt sich ein Ueberschuß des ersteren, welcher dem §9.3 des Staats- 
Schulden-Statuts vom 22. Juni 1320 pdemaͤß dem Tilgungosonde 
zufloß 12 — .164,687 fl. 28 kr. 
lich 
1) Ueberschut des Zinsensonds, abzüglich des Erfordernisses am An- 
fange des Jahrs: 
der Zinsenfonds für das Jahr 1333 beträgt 1/107, 119 fl. ö8 br. 
davon abgezogen: 
das Erforderniß für das laufende Jahr mit 1,092,595 fl. 38kr. 
bleiben 15,726 70 
2) Zinsen-= Ersparniss e im Laufe des Jahres durch Gnrinn, Ablösungen 
vor den Zinsverfall= Terminen . moch- 
wogegen die nach diesen Terminen zu bezahlen gewe- 
senen Stückzinse betragen . 8,lel!«kr 
Da also die Stuͤckzinse diesesmal die gins-Erfparniß um 38 fl. 52 kr. 
übersteigen, so sind diese von dem Ueberschußt des Zinsenfonds in 
Abgang zu bringen mir. . 3802 
Thut wieder obige ....... 1-s-68728 
AbschnittllL 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
Zur Schulden-Tilgung waren zu verwenden: 
1) aus dem vorigen Jahre: 
die bei dem Felre,wbseiust von 1332 unter dem Cassenbestande vor- - 
handen gewesenen ........ ... 152,36-«41(?-;- 
  
 
	        
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