— 238 —
ß. 322.
Wäre aber die Fruchtblase schon gesprungen, wenn die
Hebamme die vorliegende Nabelschnur entdeckt, oder spränge sie, ehe
der Arzt kommt, so gebe die Hebamme der Gebärenden eine Rückenlage
mit etwas erhöhtem Becken und sorge dafür, daß die
Nabelschnur nicht aus der Scheide vorfalle. Gewöhnlich
reicht dazu hin, daß sie die Schenkel der Gebärenden zusammenlegt.
Fällt die Nabelschnur dennoch vor, so bedecke sie dieselbe mit einem
reinen, feucht-warmen Tuche. Die Kreißende muß sich indeß ganz
ruhig verhalten und nicht mitdrängen, so lange der Kopf nicht
in der Schelde ist, damit die Nabelschnur möglichst wenig gedrückt
werde. Treiben aber die Wehen den Kopf durch den Muttermund
in die Scheide herab, so muß die Gebärende die Wirkung derselben
durch kräftiges Mitpressen unterstützen, da nur durch eine schnelle
Beendigung der Geburt das Kind gerettet werden kann.
2. Regelwidrige Kürze der Nabelschnur.
g. 323.
Die Nabelschnur kann sowohl an und für sich, als durch
Umschlingung (s. o. §. 112.) zu kurz sein. Selten ist die Nabelschnur
so kurz, daß der Austritt des Kindes dadurch verzögert wird.
Die Gebärende klagt alsdann in der Ausmeibungszeit während jeder
Wehe über einen zerrenden Schmerz an einer bestimmten Stelle des
Leibes. Bisweilen geht beim Rachlasse der Wehe etwas Blut neben
dem Kopfe ab, weil der Mutterkuchen in Folge der Zerrung sich
vorzeitig löst. Doch sind alle diese Zeichen ungewiß, und mit Sicherheit
kann die Hebamme den Fehler erst nach der Geburt des Kindes
erkennen. In Folge der Zerrung kann beim Austritte des Kindes
die Nabelschnur zerreißen, oder die Gebärmutter umgestülpt werden.
Die Hebamme muß daher während der Austreibung des Rumpfes
die Zusammenziehung der Gebärmutter sorgfältig überwachen und
das geborene Kind quer und nicht zu weit ab von den Geburts-