Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

VI. 
VII. 
VIII. 
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Feldwebel Pallmer. 
zugleich auch wegen Unterschlagung an Munition, nach vorgängiger Degra- 
dation zum Soldaten, zur schimpflichen Ausstoßung aus dem Militär, 
zum Verlust seiner Einstands-Caution, und zu 
fünfjähriger Festungsarbeitsstrafe; 
Feldwebel Kraft, 
nach vorgängiger Degradation zum Soldaten, zur Ausstofung aus 
dem Militär, zum Verlust seiner Einstands-Caution, und zu 
vierjähriger Festungoarbeitsstrafe; 
Feldwebel Brekle, 
nach vorgängiger Degradation zum Soldaten, zur Ausstoßung aus 
dem Militär, zum Verlust seiner Einstands-Caution, und zu 
drei und einhalbjähriger Festungsarbeitsstrafe; 
Feldwebel Jung, · 
nachVorgängigerDegraIationzumSoldaten,zurAUsstoßungaus 
dem Militär, zum Verlust seiner Einstands-Caution, so wie der silbernen 
Civil-Verdienst-Medaille, und zu 
dreijähriger Festungsarbeitsstrafe; 
Obermann Bellon, 6 
nach vorgängiger Degradation zum Soldaten, zur Ausstoßung aqus 
dem Militär, zum Verlust seiner Einstands-Caution, und zu 
dreijähriger Festungsarbeitsstrafe; 
. Obermann Zuker, 
nach vorgängiger Degradation zum Soldaten, zur Ausstoßung aus 
dem Militär, zum Verlust seiner Einstands-Caution, und zu 
dreijähriger Festungsarbeitsstrafe; 
Obermann Kraft, 
nach vorgängiger Degradation zum Soldaten, zur Ausstoßung aus 
dem Militär, zum Verlust seiner Einstands-Caution, und zu 
zwei und einhalbjähriger Festungsarbeitsstrafe. 
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