Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, Durchgangs-Zoll-Erleichterungen betreffend. 
Unter Bezugnahme auf Abschnitt III. und iv. der dritten Abtheilung des Zoll- 
zarife und auf Punkt 1 der Ministerlal-Verfügung vom 19. December 1855 (Reg. Bl. 
S. 503) wird im Einverständreise mit den zollvereinten Staaten hiemit verfügt, daß 
Waaren, wẽlche in den bayerischen Hafen Rheinschanze (Mannheim gegenuͤber), ein- 
treten, und auf der Ahie von Tuttlingen bis Mittenwald wieder austreten, oder welche 
auf letztgedachter Linie in das Vereinsgebiet eintreten, und in der Rheinschanze wieder 
austreten, d. h. von dort mittelst des Rheins wieder ausgefuͤhrt werden, statt des Tran- 
sitzolles nur der Zollgebuͤhr von 6 Kreuzern fuͤr die Pferdeladung, oder im Falle der 
Abwägung von 2 Kreuzer vom Centner unterliegen sollen. 
Die Zollbehörden haben sich hienach zu achten und diese Verfügung zur Kenntniß 
der betheiligten Gewerbetreibenden zu bringen. 
Stuttgart den 24. April 1835. Herdegen. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Uhingen, Dekanatamts Göppingen, 
haben innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium sich zu melden. Diese 
Srelle begreift 920 Pfarrgenossen im Mutterort, und 760 in den eingehörlgen Filialien 
und Hôfen. Das jährliche Einkommen ist zu 1254ä fl. nach Sportelpreisen berechnet. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Thailfingen, Dekanats 
Herrenberg, welche mit Einschluß des Filials Nebringen, in dessen Kirche neben den 
Casualien an allen Sonn-, Fest-, Feier= und Bußtagen Gottesdienst, auch jährlich 
sechsmal das Abendmahl gehalten wird, 9635 Kirchengenossen zählt, haben innerhalb 
vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium sich zu melden. Das Einkommen ist 
mit Einschluß einer Zulage von 150 fl. vom Filial Nebringen und nach Abzug der 
für Reisen in das Filial zu verwendenden Kosten mit 6b fl., auf 849 fl. nach Sportel- 
preisen berechnet. 
Am 15. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Januar d. J. ausgegeben worden.
	        
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