Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Prof. D. Poppe wird Maschinenlehre nach seinem Lehrbuche der Maschinen- 
kunde (Tübingen 1821) fünfmal wöchentlich von 10—11 Uhr vortragen. 
Derselbe ist erbötig, allgemeine Technologie in vier oder fünf wöchentlichen 
Stunden zu lesen. 
Prof. D. v. Fulda wird National-Oekonomle nach „Jakobs Grundsäbenc. 
(dritte Ausgabe)“ in wöchentlichen fünf Stunden von 11—12 Uhr lehren. 
Prof. D. R. Mohl trägt Staats= und Privat-Cameralrecht fünfmal 
wöchentlich von 5—6 Uhr vor. 
Württembergisches und deutsches Staaterecht s. Rechtswissenschaft. 
K. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister v. Hermann. 
Mustk-Direktor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik= 
Uebungen und gibt Privat-Unterricht in der Musik. — 
Nach der zwischen den Zeichnungslehrern Doͤrr und Helwig bestehenden Ueber- 
einkunft leitet der Erstere in diesem Semester die Uebungen im Zeichnungs-Institute 
Donnerstags von 38—12 Uhr und Sonntags von 102—12 Uhr. Beide sind zu Er- 
theilung von Privat-Unterricht im Zeichnen und Maler bereit. 
Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
Institute. 
Das Lese zimmer der Bibliothek ist (Sonn-, Feier= und Ferientage ausge- 
nommen) alle Tage von 1—4 Uhr Nachmittags offen. Die #Studirenden erhalten 
gegen Caution von einem Professor oder Fakultätslehrer vier Werke auf einmal nach 
Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen und, 
wenn kein Anderer sie will, wieder entlehnen können. 
Der botanische Garten ist im Winter-Halbjahre täglich (mit Ausnahme der 
Sonn= und Feiertage) von Morgens 8 Uhr bis Abends 5 Uhr geöffnet;
	        
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