Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

327 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Kurhessen, dem Großherzog= 
tbum Hessen, und den zu dem Thüringen'schen Zoll= und Handels-Vereine 
verbundenen Staaten einerseits 
und 
Baden andererseits, 
wegen Anschließung des Großherzogthums Baden an den Gesammt-Zoll-Verein der 
ersteren Staaten. 
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden den Zweck des 
zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Kurhessen, dem Großherzogthum 
Hessen und den an dem thüringen'schen Vereine Theil nehmenden Regierungen errich- 
teten Zoll- und Handels-Vereins Sich aneignend, den Entschluß zu erkennen gegeben 
haben, auch mit Ihren Landen letzterem beizutreten; so haben Vehufs der deßhalb zu 
pflegenden Verhandlungen zu Bevollmächtigten ernannt: 
einerseits, für Sich und in Vertretung der Krone Sachsen und der zu dem Thüringen- 
schen Zoll= und Handels-Vereine gehdrigen Staaten 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren Kammerherrn, wirklichen Geheimen Rath und interimistischen 
Chef des Finanz-Ministerium, Albrecht Graf v. Alvensleben, Ritter des 
Königl. Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Classe mit der Schleise, des 
St. Johanniter-Ordens und Commandeur des K. Ungarn'schen St. Stephans- 
Ordens, 
und · 
Allerhöchst-Ihren wirklichen Geheimen Legations-Rath und Direktor im Mini- 
sterium der auswärtigen Angelegenheiten, Albrecht Friedrich Eichhorn, Nitter 
des Königl. Preußischen rothen Adler-Ordens zweiter Elasse, Inhaber des eisernen 
Klreuzes zweiter Elasse am weißen Bande, Ritter des Kaiserl. Russischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.