345
Badischen, ebenso wie von den betreffenden Zolldirektionen der kontrahirenden Vereins-
ltaaten, nach vorangegangener Prüfung, in Haupt-Uebersichten zusammengetragen, und
otese sodann an das in Berlin bestehende Cemral-Bureau eingesendet, zu welchem Ba-
den, wie jedes Glied des Gesammt-Vereins, einen Beamten zu ernennen die Befug-
niß hat.
Dieses Bureau fertigt auf den Grund jener Vorlagen die propisorischen Abrech-
nungen zwischen den vereinigten Staaten von drei zu drei Monaten, sendet dieselben
den Eentral-Finanzstellen der Leßteren und bereitet die definitive Jahres-Abrechnung
vor.
Wenn aus den Quartals-Abrechnungen hervorgeht, daß die wirkliche Einnahme
eines Vereinsgliedes um mehr als einen Monatsbetrag gegen den ihm verhälrniß-
mäßig an der Gesammt-Einnahme zuständigen Revenüen-Antheil zuückgeblieben ist,
so muß alsbald das Erforderliche zur Ausgleichung dieses Ausfalles durch Herauszah=
lung von Seiten des= oder derjenigen Staaten, bei denen eine Mehr-Einnahme Statt
gefunden hat, eingeleirer werden.
Art. 30.
In Absicht der Erhebungs= und Verwaltungskosten sollen, auch im Verhältnisse
des Großherzogthums Baden zu den contrahirenden Vereinsstaaten, folgende Grund-
sähe in Anwendung kommen:
1) Man wird keine Gemeinschaft dabei eintreten lassen, vielmehr übernimmt jede
Regierung alle in ihrem Gebiete vorkommenden Erhebungs= und Verwaltungs-
kosten, es mögen diese durch die Einrichtung und Unterhaltung der Haupt= und
Neben-Zollämter, der inneren Steuerämter, Hallämter und Packhöfe und der
Zolldirebktionen, oder durch den Unterhalt des dabei angestellten Personals und
durch die dem Leßtern zu bewilligenden Pensionen, oder endlich aus irgend
einem andern Bedürfnisse der Zollverwaltung entstehen.
2) Hinsichtlich desjenigen Theils des Bedarfs aber, welcher an den gegen das
Ausland gelegenen Grenzen und innerhalb des dazu gehörigen Grenzbezirks
far die Zoll-Erhebungs= und Aufsichts= oder Controle-Behörden und Zollschutz=
wachen erforderlich ist, wird man sich über Pauschsummen vereinigen, welche
jieder der kontrahirenden Staaten von der jährlich aufkommenden und der Ge-