Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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dings  auch  auf  hauderermäßige  Fahrten,  welche  die  Posthalter  mit  ihren
Perden  verrichten  lassen,  d.  h.  auf  alle  von  denselben  nicht  im  ordentlichen  oder  im
Ertrapostdienst  und  nach  den  Gesehen  des  Postdienstes  zu  leistenden  Fahrten,  Anwendung
  finde,  indem  in  solchen  Fällen  nicht  der  Posthalter,  sondern  der  Privatmann
die  Pferde  abgiebr.
Frankfurt  a.  M.,  den  9.  December  1834.
Alerander  Freiherr  v.  Vrints-Berberich.

5.  Der  evangelischen  Synode.

Ppreise-Vertheilung  an  evangelische  Schullehrer  für  die  Beantwotung  einer  Preisfrage  und  Bekanntma,
chung  einer  neuen  Preis-Aufgabe.

Ueber  die  im  Jahre  1832  (Reg.  Bl.  S.  457)  den  deutschen  Schullehrern  aufgegebene
  Preisfrage,  das  Ziel  der  Volksschule  betreffend,  sind  bei  der  dießjährigen  Synode
nur  fünf  Abhandlungen  eingekommen,  von  welchen  jedoch  keine  der  Aufgabe  volles
Genüge  geleistet  hat.  Indessen  werden  folgende  drei  für  relativ  preiswürdig  erkannt:
1)  Nro.  II  mit  dem  Motto:  „Grau,  theurer  Freund,  ist  alle  Theorie,  doch  grün

des  Lebens  goldner  Baum,“  des  ersten  Preises  von  5  Dukaten.

2)  Nro.IV  mit  dem  Motto:  „Lasset  die  Kindlein  zu  mir  kommen  und  wehret
ihnen  nicht,  denn  solcher  ist  das  Reich  Gottes,“  des  zweiten  Preises  von  5  Dukaten.


5)  Nro.  V  mit  dem  Motto:  „Mich  weckt  aus  meinen  schönen  Träumen  mit  rauhem
  Arm  die  Gegenwart  2c.,“  des  dritten  Preises  von  2  Dukaten.

Bei  Eröffnung  der  versiegelten  Zettel  fanden  sich  als  Verfasser:

1)  der  Provisor  Supper  in  Unter-Jettingen,  Dekanats  Herrenberg,  welchem  im
Jahre  1850  der  dritte  Preis  zuerkannt  worden  war,

2)  der  Provisor  Beuttenmüller  in  Kirchheim  unter  Teck,  und

5)  der  Schulmeister  Lörcher  in  Höfen,  Dekanats  Wildbad,  der  das  leßtemal  den
ersten  Preis  erhalten  hatte.

Einer  öffentlichen  Belobung  wurde  noch  für  würdig  erachtet  die  Abhandlung
  Nro.  I.,  welche  den  Provisor  Wüst  in  Ebingen  zum  Verfaseer  hat.