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Ferner haben Höchstdieselben unter dem 23. v. M. den Kammerherrn und
aggregirten Rittmeister zweiter Elasse beim General-Quartiermeisterstab, Freiherrn
Albert v. Hügel, auf sein Ansuchen der Militärdienste gnädigst entlassen, und ihm die
Erlaubniß ertheilt, die Armee-Uniform mit der Auszeichnung als Rittmeister zu tragen, auch
vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M. die erledigte Gerichts-Abtuarsstelle in Ba-
lingen dem Referendär erster Classe, Freiherrn v. Maucler von Stuttgart, gndigst
übertragen.
Vermöge hböchster Entschließung von 18. v. M. ist der Uebertragung der Post-
haltersstelle zu Schramberg, Oberamts Oberndorf, deren der seitherige Posthalter
Langenbacher, seinem Ansuchen gemäß, enthoben worden ist, an den Sohn desselben,
Johannes Langenbacher, die Königliche Bestätigung ertheilt worden.
Unter dem 17. v. M. erhielt der von dem Fürsten v. Waldburg-Zeil-Wur-
zach auf die katholische Kaplanei in Bärenweiler, Oberamts Wangen, ernannte Kreuz-
Kaplan Simon Steinhardt zu Wurzach, Oberamts Leutbirch, so wie
der von dem Fürsten v. Thurn und Taris auf die mit Prczeptorats-Diensten
verbundene Antons-Kaplanei in Scheer, Oberamts Saulgau, ernannte Vikar Joseph
Butterstein, d. Z. Verweser jener Stelle, die landesherrliche Bestätigung.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a)Privilegien gegen den Böcher-Nachdruck betreffend.
Durch höchste Entschließung vom 18. d. M. haben Seine Königliche Maje-
slät gegen den Nachdruck nachstehender schriftstellerischer Werke Privilegien auf die
Dauer von je sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht:
1) dem Buchhändler August Hirschwald in Berlin für das Werk:
Handbuch der ärztlichen Verordnungslehre, von Dr. Philipp Phöbues,
zweite, gänzlich umgearbeitete Ausgabe der im Jahre 1831 erschienenen „Re-
ceptirkunst“ desselben Verfassers, zwei Theile; und
2) dem Buchhändler L. F. Rieger in Stuttgart, für das Werk:
Neues Handbuch der praktischen Anatomie, von Professor Dr. Lauth in
Straßburg.