Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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aund  anderer  protestantischer  Laͤnder,  herausgegeben  von  Dr.  H.  A.  Schott,
geheimem  Kirchenrathe  und  Professor  der  Theologie  zu  Jena.

Es  wird  daher  solches  unter  Hinweisung  auf  die  K.  Verordnung  vom  75.  Februar
1815,  Privilegien  gegen  den  Bücher-Nachdruck  betreffend,  zur  Nachachtung  hiedurch
bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  24.  December  1335.  Schlaper.

Dienst-  Erledigungen.

1)  Zur  katholischen  Pfarrei  Hirrl  ingen,  Oberamts  und  Land-Dekanats  Rottenburg,
  gehören.  im  Pfarrdorf,  wo  auch  eine  Kaplanei  vorhanden  ist,  1465  Pfarrgenossen,
  und  dieselbe  gewährt  von  dem  Ertrag  der  eigenen  Güter,  Zehenten.  und  Grundgefälle,
  von  Kapitalzinsen,  Besoldungen  und  Gebühren  ein  beständiges  Einkommen  von
1000  fl.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrath
  vorschriftmäßiz.  zu  melden.

2)  Die  erledigte  karholische  Pfarrei  Gunningen,  Oberamts  Tuttlingen,  Dekanats
Wurmlingen,  hat  356  Pfarrgenossen  und  ein  beständiges  Einkommen  von  632  fl.  Die
Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  katholischen  Kirchenrath
  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  wieder  zu  besehende  katholische  Pfarrstelle  in  Primisweiler,
  Oberamts  und  Dekanats  Tettnaug,  welche  im  Pfarrweiler  und  in  fünf  Filialien
  501  Pfarrangehbrige  hat,  und  ein  beständiges  Einkommen  von  720  fl.  von  eigenen
Gätern,  Zehenten,  Grundgefällen,  Kapitalzinsen,  Besolbungen  und  Gebühren  gewährt,
haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrath  vorschrifrmäßig  zu
melden.

4)  Die  katholische  Peter=  und  Paul-Kaplanei  zu  Unlingen,  Oberamts  und
Dekanats  Riedlingen,  mit  welcher  die  gewöhnlichen  Obliegenheitem  eines  Kaplans  und
ein  beständiges  Einkommen  van  550  fl.  aus  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Grundgefällen,
Kapitalzinsen  und  Gedühren  verbunden  find,  wird  wieder-  besetzt  werden.  Die  Bewerber
  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrath  vorschriftmaͤßig
zu  melden.

Gedruckt  detl  G.  Hasselbrin  k.