Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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VII. Zum Studium der Forst-Wissenschaft. 
I) Herrmann Burckhard, Sohn des Waldmeisters in Rottweil. 
2) Adolph Friedrich Philipp Balduin v. Leutrum, Sohn des Greßherzoglich 
Badischen Kammerherrn. 
VIII. Zum Studium der Berg= Wissenschaft- 
Johann Friedrich Kopp, Sohn des Wundarztes in Crailsheim. 
IX. Zum Studium der Philosophie. 
Johann Georg Kehrer, Sohn des Drehers in Reutlingen- 
Stuttgart den 25. Februar 1836. 
Flatt. 
5. Der Commission für die Erziehungshäusfer. 
Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung des für dle Zöglinge des Taubstumm'#n= und Blinden- 
Inslituts zu Gmünd zu entrichtenden Kostgelds 
In Gemäßheit des Art. 9 der Bekanntmachung vom 28. Jannar 1823, die 
Einrichtung der Taubstummen= und Blinden-Anstalt in Gmünd betreffsend (Reg. Bl. 
S. 195) wird hiemit zur öfsentlichen Kenntniß gebracht, dat die jährliche Entschaͤdigung 
für einen jeden in die Anstalt selbst aufgenommenem Zögling vom I. Mai 183#. 
wieder auf 100 fl. festgesest worden, welche in vierteljährigen Raten an das Casster= 
Amt des Instituts zu entrichten ist. Der Zögling erhält hiefür die angeordnete Kost 
nebst Wohnung und Beit, so wie Ausbesserung des Weißzeugs und der öbrigen 
Kleidung. Die vorschriftmäßige Ausstattung mit Kleidern und Leibweißzeug haben 
die auf eigene Kosten in der Anstalt befindlichen Zöglinge selbst sich anzuschaffen und 
zu ergänzen, oder im Fall dieß von der Anstalt geschieht, dieser die Auslagen hiefür zu 
ersetzen.
	        
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