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5) Die erledigte evangelische Patronats-Pfarrei Bartholomä, Dekanats Aalen,
wird diehmal nach dem eingeführten Turnus durch K. Verleihung wieder beseht werden.
Dieselbe zählt, mit Einschluß der Filiale Mönhof und Röthenbach, 385 Kirchen-Genos-
sen, und das Dienst-Einkommen ist auf 497 fl. nach den Preisen des Sportel-Gesetes
berechnet. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Oellingen, Dekanats
Ulm, welche 358 Kirchengenossen zählt, und mit einem auf 799 fl. berechneten, in Folge
der Verwandlung größtentheils in Geld bestehenden Einkommen verbunden ist, haben
sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
5) Die erledigte katholische Pfarrei zu Waldstet ten, Oberamts und Dekanats
Gmünd, welche im Pfarrorte und in 15 Weilern und Höfen 1241 Pfarrgenossen
zählt, gewährt, nach Abzug der Kosten für einen ständigen Vikar, ein jährliches reines
Einkommen von 900 fl. aus eigenen Gütern, Zehnten, Besoldungen und gestifteten
Gebühren. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschristmäßig bei dem
K. katholischen Kirchenrathe zu melden.
6) Die katholische Pfarrei Schwarzenbach, Oberamts und Dekanats Wangen,
hat im Pfarrorte und in mehreren Weilern und Höfen 494 Pfarrgenossen, und
gewährt nach Abzug einer jährlichen Abgabe von 200 fl, nebst den abnehmenden Zinsen
an einem noch 1400 fl. betragenden, binnen sieben Jahren zurück zu bezahlenden
Provisoriums-Capital, derzeit ein jährliches reines Einkommen von 790 fl. von
eigenen Gütern, Zehnten, Grundgesällen und gestifteten Gebühren. Die Bewerber
haben sich binnen vier Wochen vorschristmästig bei dem K. katholischen Kirchenrathe
zu melden.
7) Die neuerrichtete katholische Pfarrei Egelfingen, Oberamts und Dekanats
Riedlingen, welche ein jährliches reines Einkommen von 645 fl. aus eigenen Götern,
Zehnten, Besoldungen und gestisteten Gebühren gewährt und im Pfarrorte 156 Pfarr-
Genossen hat, wird besetzt werden. Die Bewerber haben ssch binnen vier Wochen bel
dem K. katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.