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indirekten Vesteuerung unterliegenden Gegenstaͤnde gegenseitig dieselben Abgabensaͤtze
Anwendung finden, welche fuͤr die Erzeugnisse des eigenen Landes bestehen.
Stuttgart den 9. Januar 1836.
Herdegen.
b)) Verfügung in Betreff der Besoldung des Camcral-Amts Tettnang.
Nachdem die, mit der für den Staat erkauften Herrschaft Weitzenau erworbenen
Besitzungen und Gefälle in Foige der Verfügung vom 19. Januar v. J. (Reg. Bl.
S. 251) größtentheils dem Cameral-Amt Tettnang einverleibt worden sind; so wird
dasselbe vermöge höchster Entschliegung Seiner Königlichen Majestät vom 5. d. M.
von der zweiten in die erste Besoldungs-Elasse vorgerückt.
Stuttgart den 11. Januar 1836. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Am 7. d. M. ist der Ober-Tribunal-Prokurator Schweizer in Stuttgart
gestorben. Die Bewerber um die hiedurch erledigte Stelle haben sich innerhalb drei
Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Stadtpfarrei Pfullingen, Dekanats Reut-
lingen, welche 5777 Kirchengenossen zählt, und mit einem bei der Verwandlung auf
935 fl. in Sportelpreisen berechneten Einkommen verbunden ist, haben sich innerhalb
vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Die kirch-
lichen Geschäfte sind zwischen dem Stadtpfarrer und dem Diakon auf die gewöhnliche
Art getheilt.
3) Die Vewerber um die erledigte katholische Pfarrei Ringingen, Oberamts
Blaubeuren und Dekanats Ehingen, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem aka-
demischen Senate in Tübingen vorschriftmäßig zu melden. Dieselbe begreift 615 Parr-
genossen, wovon nur acht außerhalb dem Pfarrorte wohnen, und gewährt von eigenen
Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Besoldungen und Gebühren ein beständiges Ein-
kommen von 1155 fl.