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Ferner haben Seine Königliche Masestät., vermöge höchsten Dekrets vom
21. d. M. den Reserendär erster Elasse v. Lindenau, von Stuttgart, zum Gerichts,
Aktuar in Mergentheim zu ernennen, und
die erledigte Gerichtsaktuarostelle in Kirchheim dem Referendär erster Elasse
Göz, von Ellwangen, so wie
die erledigte Gerichteaktuarsstelle in Langenburg, dem Referendär erster Elasse
Dr. Huck, von Erzgrube, Oberamts Freudenstadt, zu übertragen geruht.
Vermöge höchsler Entschließung vom 11. d. M. ist der Finanzrath Widenmann
bei der Finanzkammer des Neckarkreises, auf sein Ansuchen wegen vorgerückten Alters
und Kraͤnklichkeit, in den Pensionsstand versetzt worden.
Unter dem 15. d. M. erhielt der von dem Fürsten v. Thurn und Taxis auf
die katholische Pfarrei Braunenweiler, Dekanats Riedlingen, ernannte Pfarrer Sauter
zu Herbertingen, Dekanats Saulgau, die landesherrliche Bestätigung.
II. Verfügungen der Departementce.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Mintsterium des Innern.
Privilegium gegen den Nachdruck des Werks: „Strafkeder für die württembergischen Ortéborsieher 2c. 2c.,
herausgegeben vom Rechtekonsulenten Finckh zu Stuttgark.“
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 20. d. M.
dem Rechtskonsulenten Finckh, zu Stuttgart, ein Privilegium gegen den Rachdruck
des in seinem eigenen Verlage erscheinenden Werks:
„Strafkoder für die württembergischen Ortsvorsteher, nebst einem Anhang suͤr
sie ausgesuchter Straf-Normalien,“
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung
auf die K. Verordoung vom 25. Februar 1815, Privileglen gegen den Vächernachdruck
betressend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 21. April 1836. Schlayer.