198
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz--Departements.
1. Des ehegerichtlichen Senats des K. Ober-Tribunals.
Bekanntmachung, betreffend den Gerichrsstand von Militärpersonen in Ehesachen.
Da nach einer von der K. Feldprobstei gemachten Anzeige der Fall in neueren
Zeiten öfters vorgekommen ist, daß gemeinschaftliche Oberamtsgerichte über Gesuche
beurlaubter Soldaten um Dispensation von Chehindernissen erkannt, die geseßlichen
Sporteln angeseßzt und solche zum Einzug gebracht habenz so sieht man sich veranlaßt,
die gemeinschaftlichen Oberamts-, so wie die gemeinschaftlichen Untergerichte auf die
bestehende Verordnung, wornach alle Militärpersonen in Ehe-Dispensationsfüällen, so
wie überhaupt in Ehesachen unter der K. Feldprobstei und beziehungsweise unter dem
ehegerichtlichen Senate des K. Ober-Tribunals stehen, hiemit zur Nachachtung aufmerk
sam zu machen.
Stuttgart den 5. April 1836. Georgii.
2. Des Strafanstalten-Collegium.
Verfügung, betreffend die Mittheilung der. Deimatbe, und Miltiärderhältuist. der Strasgefangenen an
die Strafanstalt g
Da nach erhaltener Auzeige von den meisten Bezirksgerichten die Verfügungen
vom 10. September 1850 (Reg.-Bl. S. 401) und vom 1. März 1835 (Reg. Bl.
S. 112) in Betreff der Mittheilung der Heimathse#rhältnisse der in die Strafanstalten
eingelieferten Strafgefangenen sogleich bei ihrer Einlieserung an die Verwaltungen
jener Anstalten nicht genau beobachtet, ünd dadurch mancherlei Nachtheile bei Wieder“
Entlassung solcher Sträflinge herbeigeführt werden; se ergeht an sämtliche Vezirks“
Gerichte die dringende Aufforderung zu pünktlicher Einhaltung jener Verfügungen, in
Folge deren namentlich nie zu umterlassen ist, in vben Einlieferungsscheinen · es zu be
merken, wenn die eingelieferten Straͤflinge noch im Militaͤrberbande stehen, und-
erstandener Strafe an den K. Ober · Reliuiirungskaih abzugeben sind
Stuttgart den 25. April 13385. Waͤchter.