Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck der siebenten gänzlich umgearbeiteten Auflage des Werks: Lehrbuch 
des Kirchenrechts aller christlichen Confessionen, von Walter. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 18. d. M. 
dem Buchhändler Marcus in Vonn ein Prioilegium gegen den Nachdruck der in seinem 
Verlage erscheinenden siebenten gänzlich umgearbeiteten Auflage des Werks: Lehrbuch 
des Kirchenrechts aller christlichen Confessionen, von Ferdinand Walter, Professor der 
Rechte an der Universität zu Vonn, auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen 
gnädigst geruht; was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 
1815, Prioilegien gegen den Büchernachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt 
gemacht wird. 
Stuttgart den 19. Mai 1836. 
Schlayer. 
D) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verleihung der goldenen Civil-Verdienst-Medaille. 
Durch hächste Entschließung vom 9. Mai d. J. haben Seine Königliche 
Majestät dem Revierförster Renner in Langenau, Forsts Albeck, in gnädigster 
Unerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistungen, die goldene Eivil-Verdienst-Medaille 
verliehen. 
Stuttgart den 19. Mai 1836. - 
Herdegen.
	        
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