Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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2. Des katholischen Kirchenraths. 
Deu Stand des Interkalarfonds der katholischen Kirchenstellen des Königreichs am 31. März 1834 
betreffend. 
In dem Regierungsblatt vom Jahr 1821, Seite 818, wurde die Entstehungsweise, 
die Natur und die Verwaltungsform des Inkerkalarfonds der katholischen Kirchenstellen 
des Königreichs bekannt gemacht. 
Nachdem die Rechnung 1822 geprüft und gutgeheißen worden ist, so werden, 
unter Beziehung auf die nächstvorgehende Bekanntmachung im Regierungsblatte von 
1835, S. 129, die Ergebnisse jener Rechnung und der Stand des Fonds öffentlich 
dargelegt. 
Zum Voraus ist zu bemerken, daß auch im besagten Jahre wieder den hiernach 
eerzeichneten, zu gering begabten Kirchenstellen ihre Interkalargefälle 1833 überlassen 
wurden, ohne daß sie zum Interkalarfonds flossen. 
Die Interkalarfonds-Rechnung von 1837 liefert folgendes Resultat: 
I. Grundstock. 
Derselbe hatte folgende Einnahmen: 
A. am 31. März 1833 waren vorhanden: 
1) Cassenvorrath. 
9,t 75 fl. 54 kr. 
2) Rückständdde .. 604 fl. 59 kr. 
Daran ging ein. .....·.... 0 
Rest —. 605 fl. 59 kr. 
35) Ersatposten: 
#a) Tischtitelguthaben. 116 fl. 25 kr. 
Davon war derzeit einzuziehen ......-... o« 
Rest-Js116fl—23kr. 
b) andrer 351 fl. 54 kr. 
Hieran gieng ein. 0 
Rest —1. 851 fl. 54 kr.
	        
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