Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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8) Der Departements der Justiz und des Innery. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Verfügung, betreffend das für den Dienst des Landjäger-Corps bestehende Fahndungsblatk. 
Um die Steckbriese gegen Verdächtige oder Verbrecher, amtliche Diebstahlsanzei- 
gen 2c. so schnell als moͤglich zur Kenntniß des Landjäger-Corps zu bringen, erhalten 
die sämmtlichen Bezirkogerichte und Bezirks-Polizeiämter die Weisung, ihre durch die 
Sturrgarter Allgemeine Anzeigen bekannt zu machenden Steckbriefe, Diebstahlsanzeigen 
und andere die Entdeckung und Verfolgung von Verbrechern bezweckenden Verfägungen 
vom 1. Juli d. J. an zwar wie bisher an die Redaktion der Stuktgarter Allgemeinen 
Anzeigen zu richten, aber mittelst besonderer Adresse zunaͤchst an das Kommando des 
Landjäger-Corps einzusenden, welches von diesen Bekanntmachungen für das Fahndunga- 
Blatt der Landjäger den erforderlichen Gebrauch machen und sofort dieselben ohne Ver- 
zug an die Redaktion der Stuttgarter Allgemeinen Anzeigen abgeben wird. 
Stuttgart den 2. Juni 1856. 
Schwab. Schlaper. 
C) Des Departements des Innern. 
Der Commission für die Erziehungshuser. 
Bekanntmachung, betreffend die Uebersicht der Theilnahme der einzelnen Oberamtsbezirke an den 
Staats-Waisenhäusern. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 25. September 1853, das Ver- 
fabren bei der Aufnahme in die Staats, Waisenhäuser betreffend (Reg. Blatt S. 500), 
wird die nachstehende Uebersicht über die Theilnahme der einzelnen Oberamtsbezirke an 
en Staats-Waisenhäusern, wie scch dieselbe in Folge der neuesten Aufnahme in diese 
astitute herausstellt, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 4. Mai 1836. 
Schedler.
	        
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