Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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e) zu den auf 78,000 fl. angeschlagenen Kosten der Vollendung des Stuttgarter 
Canzleibaues an der Koͤnigsstraße sind, nach Abzug des hiefuͤr sonst disponiblen 
Fonds im Betrag von 57,100 fl., aus der Restverwaltung noch weiter zuzu- 
schießen.. ... 175,900 fl. 
Zusammen — 183, 700 fl. 
4) der staͤndischen Sustentationskasse: 
Beitrag zu den Kosten eines außerordentlichen Landtags 60,000 fl. 
5) Der Staatsschulden= Zahlungskasse sind zum Behufe einer gußeerordentliches 
Schuldemilgung zu ersehen die von ihr früher Namens der Staatskasse zu Berich 
tigung von Gehalts-Reclamationen und zu Bestreitung des durch die Ueberschwemmung 
im Jahr 1824 verursachten Aufwands bezahlten 507.407 fl. A9 kr. 
6) dem Fonds zu Erleichterung der Ablösung gutsherrlicher Gefälle werden, unte- 
Vorbehalt der Normirung durch die Gesesgebung, weiter zugewiesen. 
1,150, 000 fl. 
Im Ganzen sind also aus der Restverwaltung abzugeben 
—:- 2,457, 107 fl. 49 kr. 
Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. 
Gegeben Bad-Gastein den 22. Juli 1836. 
Wilheim. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Geheimer Rath Herdegen. 
Auf Besehl des Königs: 
Der Staats, Sekretär: 
Vellnagel.
	        
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